Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind neue Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung geplant, die für das Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 2,54 Millionen Euro generieren sollen. Dies stellt einen Anstieg von 600.000 Euro im Vergleich zum Jahr 2023 dar. Für 2025 wird eine Prognose von über 2,9 Millionen Euro erwartet. Diese Entwicklung ist Teil eines strategischen Wechsels, um die Einnahmen durch Blitzer und Geschwindigkeitsmessungen zu steigern. Ein neuer mobiler Blitzer wurde bereits angeschafft, der unter anderem in Bad Münder zum Einsatz kommen wird. Eine zusätzliche Kameratechnik ist ebenfalls geplant, um sowohl Raser als auch Rotlicht-Sünder zu überwachen.
Geplant ist der Einsatz der neuen Technik an der stark frequentierten Kreuzung der Bundesstraßen 217 und 442 in Hachmühlen. Diese Stelle ist als eine der meistbefahrenen im Stadtgebiet bekannt. Anlieger und die örtliche Politik zeigen sich besorgt über den Lärm und die Sicherheitsrisiken, die von zu schnell fahrenden Autos ausgehen. Die genaue Inbetriebnahme des Blitzers steht noch in den Sternen, da die Lieferzeit der technischen Ausrüstung bis zu sechs Monate betragen kann. Die zuständige Behördensprecherin hat die Bestellung beim Hersteller jedoch bereits bestätigt.
Fehlende Informationen zur Inbetriebnahme
Die mögliche Inbetriebnahme des Blitzers wird für das zweite Halbjahr 2025 angepeilt. Ortsbürgermeister Hartwig Möller setzt sich intensiv für eine Verkehrsberuhigung in Hachmühlen ein. Ein weiteres Anliegen ist die Verbesserung der Situation an einer Ampelkreuzung im Ort, die ebenfalls häufig von Geschwindigkeitsübertretungen betroffen ist.
Bei der Geschwindigkeitsüberwachung gelten in Deutschland strenge Regeln, die von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden. Diese Regeln legen unter anderem fest, wo Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt werden dürfen und welche Abstände zu beachten sind. Typischerweise müssen zwischen Geschwindigkeitsbeschilderung und Messanlage mindestens 150 bis 200 Meter Abstand eingehalten werden. In besonderen Fällen, wie an Gefahrenstellen, können diese Abstände jedoch unterschritten werden.
Rechtslage und technische Vorgaben
Die rechtlichen Grundlagen für die Geschwindigkeitsmessung basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es ist wichtig, dass Verkehrszeichen rechtzeitig wahrgenommen werden, damit Autofahrer ihre Geschwindigkeit anpassen können. Des Weiteren müssen die Messergebnisse in einem Protokoll festgehalten werden, das auch die Schulung des Personals und die technischen Voraussetzungen dokumentiert.
Insgesamt ist die korrekte Umsetzung der Abstandsregelungen entscheidend für die Verwertbarkeit der Messergebnisse und kann Einfluss auf die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden haben. Bei nicht eingehaltenen Mindestabständen drohen rechtliche Schwierigkeiten, was auch die Möglichkeit für eine Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen durch unabhängige Sachverständige einschließt.