Das Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende zu! Ab dem 1. März 2025 müssen alle Kleinkrafträder, E-Scooter und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h neue, grüne Versicherungskennzeichen tragen. Die momentanen blauen Kennzeichen verlieren dann ihre Gültigkeit.
Fahrer, die ihr versicherungspflichtiges Fahrzeug nach diesem Stichtag weiterhin mit ungültigen Kennzeichen nutzen, begeben sich auf dünnes Eis! Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zieht ernste Konsequenzen nach sich. Die neuen Kennzeichen sind ab sofort bei den Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen erhältlich. Seien Sie vorbereitet und handeln Sie rechtzeitig!