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Neue Verordnung regelt Cannabis-Clubs Kontrolle in NRW

NRW setzt auf Stichprobenkontrollen im Cannabis-Anbau

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat kürzlich eine neue Verordnung bezüglich Cannabis-Clubs verabschiedet. Laut dieser Regelung sollen die Anbauvereinigungen vom Landesamt für Verbraucherschutz kontrolliert werden. Diese Maßnahme soll ab dem 1. Juli in Kraft treten.

Seit April dieses Jahres ist der Besitz sowie der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal in Deutschland. In Zukunft ist es auch möglich, die Droge in sogenannten Cannabis-Clubs zu erwerben. Die kontrollierten Regelungen für diese Clubs sollen durch die neue Verordnung der Landesregierung definiert werden. Ministerpräsident Hendrik Wüst von der CDU hat den Entwurf des „Konsumcannabisgesetzes“ dem Landtag vorgelegt, der bereits in den Händen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) liegt.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen, wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Stichproben im Cannabis-Anbau durchführen. Dabei wird auch der Wirkstoffgehalt getestet, um sicherzustellen, dass er den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen entspricht. Zuständig für die geplanten Stichproben und Kontrollen ist das LANUV, während die Genehmigungen für die Anbauvereinigungen von den Bezirksregierungen erlassen werden. Laut dem Entwurf wird die Landwirtschaftskammer die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Anforderungen überwachen.

Bevor die Verordnung am 1. Juli in Kraft treten kann, muss der Gesundheitsausschuss des Landtags sie noch genehmigen. Dies soll zeitnah geschehen, um die Kontrollen und Regulierungen der Cannabis-Clubs effektiv umsetzen zu können.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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