Die Bremer Stadtbürgerschaft hat heute ein angepasstes Sondernutzungskonzept für E-Scooter beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der SPD, Grünen, Linken und Bündnis Deutschland (BD). Dies bedeutet, dass bei der nächsten Lizenzvergabe am 1. Mai ein Losverfahren entscheiden wird, welche zwei Anbieter in Bremen künftig E-Scooter bereitstellen dürfen. Die bisherigen Konzepte der Anbieter wurden zuvor umfassend geprüft und bewertet. Diese Neuerung stößt jedoch auf Widerstand; der Branchenverband Plattform Shared Mobility (PSM) hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass Ablehnungsbescheide „sehr wahrscheinlich gerichtlich angefochten“ würden.
Innenstaatsrat Olaf Bull verteidigt das geplante Losverfahren und erklärt, dass es „absolut sinnhaft“ sei. Er zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik, die vor allem von der CDU und FDP geäußert wird. Michael Jonitz von der CDU kritisierte das Losverfahren und verwies auf schnellere Auswertungen in anderen Städten. Zudem äußerte Marcel Schröder von der FDP, dass es in Deutschland keine andere Stadt gebe, die einen Losentscheid nutze. Er empfahl, auf eine Begrenzung der Anbieter zu verzichten. Dennoch stimmte auch Cord Degenhard von Bündnis Deutschland zu, obwohl er Bauchschmerzen über das Losverfahren hatte, da er mehr Personal für Abstellflächen gewinnen möchte.
Das Ziel der Anpassungen
Die Stadt möchte mit der neuen Regelung Ordnung im Umgang mit E-Scootern schaffen, die häufig unsachgemäß geparkt werden und dadurch den Verkehr behindern. Bereits andere Städte, wie Köln, haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, um den Verkehr durch die Entstehung von Parkzonen und Mietfahrzeugbegrenzungen zu regulieren. So hat das Verwaltungsgericht in Köln kürzlich entschieden, dass E-Scooter als Sondernutzung klassifiziert werden, was für die Kommunen rechtliche Grundlagen für eine klare Regelung bietet. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Städte einfachere Regelungen erlassen können, um die Ordnung im Verkehr zu fördern.
Die regulatorischen Fragen um die Klassifizierung von E-Scootern sind entscheidend. Laut ey.com haben jüngste Urteile bestätigt, dass die rechtliche Einordnung der Fahrzeuge als Sondernutzung der öffentlichen Nutzung weitreichende Folgen hat. Städte können so durch Satzungen Gebühren erheben, um die negativen Auswirkungen von E-Scootern zu mindern. Das soll auch für mehr Akzeptanz im Verkehr sorgen.
Ein Blick auf die Shared Mobility
Im aktuellen Kontext des E-Scooter-Hypes gewinnt das Thema Shared Mobility an Bedeutung. Ein Podcast, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, behandelt die Versprechungen dieser Mobilitätsform – günstigere, nachhaltigere und flexiblere Transportmöglichkeiten in städtischen Gebieten. Bei der Nutzung solcher Angebote müssen Verbraucher sich in der Regel registrieren, um ein Fahrzeug zu buchen, wobei Gebühren für die Nutzung anfallen, die je nach Anbieter variieren können. Nutzer müssen dabei auch auf mögliche Zusatzkosten oder Vertragsstrafen achten, die bei Verstößen anfallen können.
Bei der Nutzung von E-Scootern gilt es zudem, sich über die Datenschutzrichtlinien der Anbieter zu informieren, die viele Daten über das Nutzungsverhalten sammeln, da diese unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Verbraucher sollten darauf achten, welche Daten weitergegeben werden und gegebenenfalls Einwilligungen widerrufen.