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Neue Reform der Höfeordnung: Vererben von Bauernhöfen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen soll verändert werden

Neue Regeln für den geerbten Bauernhof

In Deutschland werden neue Regelungen für die Weitergabe von Bauernhöfen eingeführt, um die Zerschlagung dieser Betriebe zu verhindern. Die Reform der sogenannten Höfeordnung betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Die bisherige Höfeordnung beinhaltet die Regelung, dass beim Tod des Bauern ein Erbe den Betrieb übernimmt und alle anderen Familienmitglieder eine Abfindung erhalten. Allerdings muss das bisherige Berechnungsverfahren für diese Abfindungen überarbeitet werden. Der bisherige Einheitswert, der zur Ermittlung der Abfindung herangezogen wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und im Rahmen der Grundsteuerreform abgeschafft.

Nach dem neuen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll nun die Mindestabfindung für die ausscheidenden Familienmitglieder das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts A betragen. Der Bundestag muss über diesen Gesetzentwurf noch entscheiden.

Zusätzlich zu der Änderung der Berechnungsmethode für die Abfindungen soll auch die Mindesthofgröße angepasst werden, ab der die Höfeordnung zum Tragen kommt. Bisher mussten die Betriebe einen Wirtschaftswert von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Durch die anstehende Reform soll diese Untergrenze auf einen Grundsteuerwert A von 54.000 Euro erhöht werden.

Das Ziel der Reform ist es, die Höfeordnung zukunftsfest zu machen und den Generationenwechsel in der Landwirtschaft weiterhin erfolgreich zu gestalten. Dadurch soll verhindert werden, dass familiengeführte Betriebe zerbrechen und landwirtschaftliches Wissen und Traditionen verloren gehen.

Die geplanten Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft zu fördern und die Lebensgrundlage von Bauernfamilien zu sichern. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform vom Bundestag bewertet wird und welche Auswirkungen sie letztendlich auf die betroffenen Familienbetriebe haben wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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