Deutsche Unternehmen können ab sofort eine neue Plattform zur Unterstützung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen. Diese neu lancierte Plattform wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entwickelt und ist für Unternehmen, die der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, eine wertvolle Ressource. Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, betont die Vorteile, die die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen mit sich bringt. Die offizielle Einführung fand am 11. März 2025 statt.

Die Plattform entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und ermöglicht eine benutzerfreundliche Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Unternehmen profitieren von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, die in verständlicher Sprache formuliert ist. Darüber hinaus steht ein Hilfeassistent zur Verfügung, um den Prozess weiter zu erleichtern. Ein zweites Modul für freiwillige Berichterstattung ist ebenfalls in Planung.

Unterstützung durch den DNK

Gunda Röstel, Co-Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung, hebt die Unterstützung des DNK hervor, der Unternehmen seit 2011 bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte zur Seite steht. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre CSRD-Berichte im XBRL-Format an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu übermitteln. Dies erhöht die Effizienz und die Verbreitung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Die Plattform wird kontinuierlich aktualisiert, um künftige Anpassungen der CSRD zu integrieren. Das BMWK finanziert seit 2024 die Weiterentwicklung des DNK. Im Rahmen dieser Initiative sind auch spezifische Module für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) geplant.

EU-Vorgaben und Reporting-Standards

Die CNSD führt eine wesentliche Neuerung in der Unternehmensberichterstattung ein. Die zuvor als „nichtfinanzielle Erklärung“ bezeichnete Berichterstattung wird nun als „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ bezeichnet, um die Gleichwertigkeit zwischen der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu betonen. Ab 1. Januar 2024 müssen verschiedene Unternehmensgruppen die neuen Reporting-Anforderungen beachten, was durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert wird.

Die Fristen für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung richten sich nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung. Ab 2025 sind alle größeren Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen bis 2026 sowie bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten bis 2028 verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen. Die BaFin wird diese Berichterstattung als Teil des Lageberichts prüfen.

Branchenvielfalt und Schnittstellen

Die neue Plattform richtet sich an eine breite Palette von Branchen, darunter Abwasserentsorgung, Architektur- und Ingenieurbüros, Gesundheitswesen und Maschinenbau. Dies bedeutet, dass Unternehmen aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern, die zwingend zur Berichterstattung verpflichtet sind, die Plattform effektiv nutzen können. Zusätzlich stellt der DNK mit dem Sustainability Campus kostenlose Unterstützungsangebote wie Webinare und Leitfäden zur Verfügung.

Die Plattform fördert nicht nur die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Unternehmenspraktiken, sondern trägt auch zur Erhöhung der Datenverfügbarkeit für Finanzmarktteilnehmer gemäß der EU-Offenlegungsverordnung bei. Die gesundheits- und umweltbezogenen Aspekte, die in den Berichten behandelt werden müssen, beziehen sich sowohl auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf Mensch und Umwelt als auch umgekehrt.

Die neue Initiative bildet einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen Unternehmensführung in Deutschland und innerhalb der EU, indem sie Unternehmen die Werkzeuge an die Hand gibt, die sie zur Einhaltung dieser wichtigen Standards und Auflagen benötigen.