Valentina Busik, die neue „Miss Germany“, hat nicht nur durch ihre Schönheit überzeugt, sondern auch durch ihre Leidenschaft für die Medizin und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Während ihrer Bewerbungsrede brachte sie einen umstrittenen Begriff wie „Alterswarzen“ ins Spiel, was bei einigen Zuhörern für Stirnrunzeln sorgte. Doch diese Reaktion verdeutlicht, wie wichtig es ist, medizinische Fachbegriffe zu entschlüsseln. Busik betont, dass Patientinnen und Patienten oft Schwierigkeiten haben, solche Begriffe zu verstehen, was zur Zunahme von Angst und Stress führen kann. In ihrem Beruf als Ärztin aus Gießen hat sie sich intensiv mit Künstlicher Intelligenz (KI) auseinandergesetzt und entwickelt derzeit einen Avatar, der medizinischen Fachjargon in 40 Sprachen sowie in Gebärdensprache übersetzt.
Die 27-Jährige wurde im Europa-Park in Rust zur „Miss Germany“ gekrönt, wo sie sich gegen acht Finalistinnen durchsetzte. Ziel ihrer Initiative ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten klare Antworten auf ihre Fragen erhalten. Dieser Avatar kann Diagnosen, Behandlungen und Operationen auf eine verständliche Weise erklären – und das rund um die Uhr. Die Veranstalter des Wettbewerbs haben den Fokus von traditionellen Schönheitsidealen auf unternehmerische Werte verschoben und setzen auf die Kategorien Female Founder, Female Mover und Female Leader.
Ein neuer Ansatz im Wettbewerb
Die Staffel 2024/25, die mit über 1.000 Bewerberinnen begann, bietet auch Teilnehmerinnen aus Berufen wie Zimmerin und Patentanwältin eine Plattform. Busik gewann in der Kategorie Mover, während das Publikum die „Miss Germany“ wählen durfte. Moderatorin Lola Weippert betonte bei der Veranstaltung, dass Frauen mehr seien als nur ihr Aussehen. Vorjahressiegerin Apameh Schönauer sprach in ihrer Ansprache über die Stärke von Frauen und deren Erfolge.
Die Veranstaltung fand bereits zum 23. Mal im Europa-Park statt, jedoch in einem kleineren Saal als gewohnt. Klemmer, ein Verantwortlicher vor Ort, äußerte, dass viel Vorbereitung in den Abend geflossen ist und dass diese Veranstaltung vorerst die letzte im Europa-Park sein wird. Zukünftig könnte der Wettbewerb, der 2027 sein 100-jähriges Jubiläum feiert, in eine größere Stadt verlegt werden. Die Bewerbungsrunde für die Staffel 2025/26 hat bereits begonnen, und interessierte Teilnehmerinnen müssen eine Anmeldegebühr von 99 Euro entrichten.
Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen
Parallel zu Busiks Erfolgen entwickelt sich die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen rasant. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat eine Stellungnahme zur Integration von KI-gestützten Tools beschlossen, um die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu meistern. Dies geschieht im Rahmen eines umfassenden Thesenpapiers, das Chancen und Risiken von KI in der Medizin beleuchtet und dazu anregen soll, eine innerärztliche Diskussion zu führen.
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der BÄK, betont die wachsende Bedeutung von KI, da sie das Potenzial hat, die Patientenbehandlung zu revolutionieren und das Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Die Zentrale Ethikkommission hat bereits Ende 2021 erste Konzepte zur Entscheidungsunterstützung durch KI präsentiert. Das Gesundheitswesen in Deutschland muss jedoch bei der Digitalisierung aufholen, um die Möglichkeiten von KI voll ausschöpfen zu können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es, digitale und kommunikative Kompetenzen zu fördern, um Vertrauen in eine KI-gestützte Medizin zu schaffen.
Insgesamt zeigt sich, dass sowohl Valentina Busik mit ihrem Engagement für die Aufklärung im Gesundheitsbereich als auch die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz wichtige Schritte in die Zukunft darstellen. Beide Ansätze könnten letztlich dazu beitragen, die Patientenversorgung zu verbessern und den Begriff der Medizin zugänglicher zu machen.
Für weitere Informationen zu Valentina Busik und ihrem Ansatz zur Digitalisierung in der Medizin können Sie Weser-Kurier, AOL.de und Ärzteblatt besuchen.