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Neue Gesetze für Cannabis am Steuer: Bundesgesetz bestimmt Grenzwert

Der Bundestag hat kürzlich einen Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr festgelegt. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Bei einer Überschreitung dieses Grenzwerts drohen eine Strafzahlung von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem ist nach dem Konsum von Cannabis ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr vorgeschrieben.

Ein eigenständiger Antrag der Unionsfraktion, das Verbot des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr aufrechtzuerhalten, wurde abgelehnt. Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte, dass auch zukünftig niemand unter dem Einfluss von Rauschmitteln Auto fahren dürfe. Experten haben als Vergleichswert eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille genannt.

Die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit sind anders als die von Alkohol. Es wurde festgestellt, dass sicherheitsrelevante Effekte bei Cannabis-Konsumenten etwa 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auftreten und nach drei bis vier Stunden abklingen. Bei regelmäßigem Konsum kann THC im Körper angesammelt werden und bleibt noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar.

Zusätzlich zur Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes wurden auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz beschlossen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Ländern zugesagt, die Evaluation des Gesetzes zu erweitern. Unter anderem sollen Besitz- und Weitergabemengen von Anbauvereinigungen untersucht werden, und den Ländern soll mehr Kontrollspielraum eingeräumt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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