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Netto-Kaffee-Werbung: Gericht erklärt Preistricks für irreführend!

VorfallIrreführung durch Werbung
OrtNürnberg
Ursacheunklar und missverständlich

Ein Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg hat entschieden: Netto hat mit missverständlicher Werbung gemacht! In einem jüngsten Fall wurde in einem Handzettel für Jacobs-Kaffee gleich vier verschiedene Preise angegeben, was die Richter als „vollkommen unklar“ bezeichneten. Unter anderem wurde ein aktueller Preis von 4,44 Euro sowie ein vorheriger Preis von 6,99 Euro genannt. Die aufgeführten Informationen, wie etwa ein Rabatt von 36 Prozent, führten zu Verwirrung und verstießen gegen die geltenden Werberechtsnormen.

Das Gericht stellte klar, dass die Angabe zum zuletzt geforderten Preis irreführend ist, und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Netto selbst hält sich zur laufenden Untersuchung bedeckt, während eine weitere Klage bezüglich Prozentangaben gegen den Discounter wartet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits ein Verfahren eingeleitet, das vor dem gleichen Gericht verhandelt wird. Mehr dazu erfährt man in einem Bericht auf www.chip.de.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
chip.de