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Neonazi ändert Geschlechtseintrag: Gefahr für Frauen im Gefängnis?

VorfallSonstiges

Marla-Svenja, früher bekannt als Sven Liebich, hat kürzlich ihren Geschlechtseintrag auf Frau geändert und ihren Vornamen angepasst. Diese Änderung erfolgte im Rahmen des am 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), welches es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ohne die Notwendigkeit eines langwierigen Verfahrens oder ärztlicher Atteste. Der Geschlechtseintrag kann durch eine Erklärung beim Standesamt geändert werden, was das vorherige Transsexuellengesetz ersetzt, das als verfassungswidrig erklärt wurde Tagesspiegel und BMFSFJ.

Liebich wurde im August 2024 vom Landgericht Halle wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Liebich Revision eingelegt hat. Zudem läuft ein Berufungsverfahren am Landgericht Leipzig, wo Liebich ebenfalls wegen Volksverhetzung und übler Nachrede verurteilt wurde. In diesem Kontext wird auch die Frage aufgeworfen, ob Liebich – trotz der Geschlechts- und Namensänderung – in ein Frauengefängnis eingewiesen werden könnte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle wies darauf hin, dass es keinen Automatismus für die Einweisung in den Frauen-Vollzug gibt und jede Einweisung individuell geprüft wird.

Beweggründe und Kontroversen

Trotz der erfolgten Namensänderung hat Liebich optisch keine Veränderungen vollzogen und trägt weiterhin einen Vollbart. Auf die Beweggründe für die Geschlechtsänderung äußerte sich Liebich, indem sie ihre Angst vor Diskriminierung anführte. Dies steht im Kontrast zu ihrer bisherigen öffentlichen Positionierung. So hat Liebich in der Vergangenheit die sogenannten „Montags-Demos“ in Halle organisiert und störte den Christopher Street Day 2022, bei dem sie Teilnehmer als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnete. Ihr Onlineshop bietet zudem Motive an, die eine durchgestrichene Regenbogenfahne zeigen.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechtslage in Deutschland ändert, ermöglicht es Personen, ohne gerichtliche Entscheidung ihre Geschlechtsidentität zu ändern. Minderjährige bis 14 Jahre benötigen zur Änderung des Geschlechtseintrags die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, während Jugendliche ab 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, jedoch die Zustimmung der Eltern benötigen. Ein isoliertes Ändern des Vornamens ist ohne Änderung des Geschlechtseintrags nicht möglich, und die neuen Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Gesellschaftliche Relevanz und Ausblick

Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich etwa 4.000 Personen von der neuen Regelung Gebrauch machen werden, während Medienberichte von bis zu 15.000 Anmeldungen pro Jahr sprechen. Eine Evaluierung des SBGG ist fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten vorgesehen, um die Auswirkungen und die tatsächliche Inanspruchnahme der Regelungen zu überprüfen. Die Änderungen im rechtlichen Rahmen bieten nicht nur Rechtssicherheit für viele, sondern auch die Möglichkeit, Teil einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu mehr Akzeptanz und Vielfalt zu werden BMFSFJ.

Referenz 1
www.tagesspiegel.de
Referenz 3
www.bmfsfj.de
Quellen gesamt
Web: 6Social: 32Foren: 13
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