Die Bundestagswahl in Deutschland ist am 23. Februar 2025 abgeschlossen worden. Am Morgen des 24. Februar 2025 wird das vorläufige Ergebnis von der Bundeswahlleiterin Ruth Brand veröffentlicht. Ab dem Vormittag werden zahlreiche Parteien Pressekonferenzen abhalten und die ersten Schritte zur Bildung einer neuen Regierung einleiten. Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU, hat bereits bekannt gegeben, dass die Sondierungsgespräche nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg am 2. März beginnen sollen.

In den kommenden Tagen treffen sich zahlreiche Bundestagsfraktionen. Am 25. Februar werden die Fraktionsvorsitzenden in den meisten Fraktionen bestätigt oder neu gewählt. Die neue SPD-Fraktion wird sich am 26. Februar konstituieren. Die Koalitionsverhandlungen, die potenziell bis zu einem halben Jahr dauern können, sind von entscheidender Bedeutung, da in der Regel keine Partei eine absolute Mehrheit erreicht.

Regierungsbildung im Detail

Die Verantwortung für die Regierungsbildung liegt in Deutschland bei den Parteien, nicht beim Staatsoberhaupt. Oft beginnen die Sondierungen direkt in der Wahlnacht, wobei die Union in dieser Wahl als klare Siegerin hervorging. Historisch gesehen dauerte es nach der Wahl 2021 47 Tage, um einen Koalitionsvertrag zu erreichen, und Friedrich Merz zeigt sich optimistisch, dass die Regierungsbildung bis Ostern abgeschlossen werden kann. Er plant, das Gespräch mit Parteien der demokratischen Mitte zu suchen.

Die Koalitionsverhandlungen beginnen erst nach erfolgreichen Sondierungen, in denen informell die Grundlagen für weitere Gespräche geschaffen werden. Dabei müssen alle Parteien intern über die Aufnahme der Verhandlungen abstimmen. Ein Koalitionsvertrag muss anschließend auf Parteitagen legitimiert werden, auch wenn dies rechtlich nicht bindend ist.

Der Fahrplan bis zur Konstituierung

Am 14. März wird der Bundeswahlausschuss das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl feststellen. Die konstituierende Sitzung des neuen Bundestages ist für den 25. März geplant und muss spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden. In dieser Sitzung werden der Bundestagspräsident sowie seine Stellvertreter und Schriftführer gewählt und die Geschäftsordnung beschlossen. Die amtierende Regierung bleibt bis zu dieser Sitzung im Amt und ist handlungsfähig.

Kommt es zu keinen Einigungen in den Koalitionsgesprächen, besteht die Möglichkeit, dass der Bundespräsident den Bundestag auflöst, was zur Ausschreibung neuer Wahlen führen könnte. Alternativ könnte auch eine Minderheitsregierung gebildet werden, sollte es zu keiner Koalition kommen.