In einer dramatischen Wendung hat Beate, eine 56-jährige Sozialhilfe-Bezieherin, ihren 23-jährigen Sohn Pascal wegen hoher Mietschulden aus ihrer Wohnung geworfen. Dies geschah angesichts der drohenden Gefahr, ihre eigene Unterkunft zu verlieren. Beate erklärte, dass die Situation für sie unhaltbar geworden sei und sie die Entscheidung getroffen habe, um nicht selbst obdachlos zu werden. Pascal, der zu 80 Prozent schwerbehindert ist, zeigt sich von dieser Entscheidung enttäuscht und hätte sich gewünscht, dass sie gemeinsam Lösungen für ihre Wohnsituation gefunden hätten.

Pascal hat keinen Schulabschluss und arbeitet für einen Behindertenfahrdienst. Nach der Trennung plant er, sich bei verschiedenen Ämtern zu erkundigen, um staatliche Hilfe zu erhalten. Dabei steht er vor der Herausforderung, dass das Jobcenter aufgrund seines Minijobs seine Arbeitsstunden möglicherweise nicht anerkennt. Daher könnte es sein, dass ihm nicht alle ihm zustehenden Leistungen gewährt werden. Zudem ist er finanziell nicht in der Lage, eine eigene Wohnung zu mieten, und lehnt eine Obdachlosenunterkunft ab.

Herausforderung der Mietschulden

Wie die Regelungen zur Übernahme von Mietschulden zeigen, kann die Sozialbehörde unter bestimmten Bedingungen Mietschulden von Leistungsempfängern übernehmen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Diese Regelung basiert auf § 22 Absatz 1 SGB II. Das Jobcenter ist verpflichtet, die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer als angemessen erachteten Grenze zu übernehmen. Sollte der Betrag diesen Rahmen übersteigen, werden sie nur dann anerkannt, wenn ein Wohnungswechsel unzumutbar ist, allerdings gibt es hierfür eine maximale Frist von sechs Monaten.

Zudem haben Vermieter das Recht, fristlos zu kündigen, wenn Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine die Miete nicht zahlen oder wenn die Mietschulden zwei Monatsmieten übersteigen. In solchen Fällen kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, jedoch ist dies nach § 22 Absatz 8 SGB II keine Verpflichtung, sondern eine Ermessensentscheidung der Behörde. Dies bedeutet, dass hilfebedürftige Personen bereit sein müssen, eigenes Vermögen, abzüglich eines Grundfreibetrags, zur Begleichung der Mietschulden zu verwenden.

Wichtige Statistiken und Unterstützungsmöglichkeiten

Im Jahr 2018 waren in Deutschland schätzungsweise 678.000 Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen. Die Hauptgründe für den Wohnungsverlust sind Kündigungen durch Vermieter, Räumungsklagen und Zwangsräumungen. 66 Prozent der Zwangsräumungen sind auf Mietschulden zurückzuführen, was die Dringlichkeit von Unterstützung zur Wohnraumsicherung unterstreicht. Fachstellen zur Wohnungssicherung existieren in vielen Kommunen, jedoch sind nicht alle Städte ausreichend abgedeckt.

Die Übernahme von Mietschulden ist innerhalb dreier Phasen denkbar: der vor- beziehungsweise außergerichtlichen Phase, der gerichtlichen Phase und der Vollstreckungsphase. In allen Phasen gibt es Möglichkeiten, den Wohnungsverlust abzuwenden. Die Gewährung von Darlehen zur Übernahme von Mietschulden sollte jedoch gut überlegt sein, da sie die finanzielle Belastung der Betroffenen erhöhen können. Fachanwälte für Sozialrecht sind bei rechtlichen Problemen dringend angeraten, um die besten Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen.