Eine Muslimin hat Klage gegen das Land Berlin eingereicht, um das Fahren eines Autos mit einem Niqab, der ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz verdeckt, zu ermöglichen. Die Straßenverkehrsbehörde hatte ihr zuvor dies verwehrt, und nun wird das Verwaltungsgericht Berlin sich am 15. Januar mit diesem Fall befassen. Laut rbb24 haben ähnliche Fälle bereits in mehreren Gerichten in Deutschland zu Entscheidungen geführt, die das Verhüllungsverbot beim Autofahren bekräftigen.
Die Klägerin beruft sich auf ihre religiösen Überzeugungen und sieht ihre Grundrechte bei der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde verletzt. Sie verlangt eine Ausnahmegenehmigung vom aktuellen Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung, das besagt, dass Autofahrer erkennbar bleiben müssen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, und eine Entscheidung wird am Tag der Verhandlung erwartet.
Rechtslage und Vorerfahrungen
In Deutschland ist das Verhüllungsverbot beim Autofahren weitreichend, um die Identifizierbarkeit der Fahrer zu garantieren. Die Straßenverkehrsordnung fordert, dass das Gesicht von Autofahrern nicht verhüllt sein darf. Es bestehen allerdings rechtliche Möglichkeiten, in Ausnahmefällen von diesem Verbot abzuweichen. Diese Regelung wird als notwendig angesehen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu schützen, wie ZDF berichtet. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz hat kürzlich eine ähnliche Klage abgelehnt, in der eine Frau um eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines Niqab beim Autofahren bat.
Das Koblenzer Gericht wies den Antrag ab und verwies auf vorangegangene Entscheidungen, die zeigen, dass ein Gesichtsschleier, der das Gesicht vollständig verdeckt, nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht. Das Gericht argumentierte, dass der Eingriff in die Religionsfreiheit als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen wird und dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer vorrangig ist. Alternativen zum Autofahren, wie Busse oder Bahnen, wurden als Optionen für die Klägerin angeführt.
Das drohende Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin könnte weitreichende Folgen nicht nur für die Klägerin haben, sondern auch für zukünftige Fälle vergleichbarer Art. Die Diskussion über die Balance zwischen Religionsfreiheit und Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr wird weiter angeheizt, während die Öffentlichkeit auf die anstehende Entscheidung gespannt ist.