Der Musikpavillon auf dem „Wilde Rose“-Keller in Bamberg erhält eine bedeutende finanzielle Unterstützung zur Sanierung. Der Bund fördert die Instandsetzung mit 250.000 Euro aus dem 13. Denkmalschutz-Sonderprogramm, welches 47,5 Millionen Euro für diverse Förderprojekte im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2024 bereitstellt. Diese Förderung deckt 50% der gesamten Sanierungskosten und unterstützt somit den Erhalt dieses historischen Bauwerks, das seit 1873 als Veranstaltungsort dient.
Der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz überreichte den Förderbescheid kürzlich an die Eigentümerin Andrea Konrad. Oberbürgermeister Andreas Starke lobte den Einsatz von Schwarz und hob die Relevanz des Musikpavillons für das gesellschaftliche Leben in der Stadt hervor. Der Pavillon hat eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 1794 zurückreicht, und wurde von Baumeister Adam Grenz errichtet.
Notwendige Sanierungsmaßnahmen
Die im Rahmen der geplanten Sanierung identifizierten Schäden umfassen unter anderem ein nicht mehr tragfähiges Fundament und Setzungsschäden. Zu den Maßnahmen gehören eine unterirdische Abfangkonstruktion zur Stabilisierung, der Neubau beschädigter Fachwerkwände sowie eine denkmalgerechte Restaurierung. Andrea Konrad zeigte sich dankbar für die Unterstützung und kündigte eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden an.
Zusätzlich zu der bundesweiten Förderung kommen auch Gelder von anderen Institutionen: Die Bayerische Landesstiftung stellt 25.700 Euro, die Oberfrankenstiftung 65.200 Euro und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz 40.000 Euro zur Verfügung. Durch diese Fördermittel wird angestrebt, den Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland zu unterstützen, insbesondere für bedeutende Bauwerke wie den Musikpavillon.
Voraussetzungen und Antragstellung
Für ähnliche Projekte sind Anträge auf finanzielle Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms bis zum 19. April 2024 bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einzureichen. Anträge können auch digital gestellt werden, wobei eine telefonische Vorabberatung erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Antragsteller verschiedene Unterlagen einreichen, darunter eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und detaillierte Kostenaufstellungen.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bietet darüber hinaus Unterstützung bei hochwassergeschädigten Denkmälern, die alltäglich beantragt werden kann. Somit wird über die verschiedenen Förderprogramme nicht nur der Erhalt des Musikpavillons in Bamberg sichergestellt, sondern auch die Pflege vieler weiterer wichtiger Kulturgüter in Deutschland gefördert.