In einem komplexen Rechtsstreit über die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Kroatien gibt es beunruhigende Widersprüche zwischen verschiedenen Münchner Gerichten. tz berichtet, dass … Die Entscheidungen betreffen zwei Geflüchtete aus der Türkei, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Diese Kläger hatten im August 2022 in Bayern Asyl beantragt, wurden jedoch mit dem Verweis auf die Zuständigkeit Kroatiens abgewiesen. Das Verwaltungsgericht entschied im Februar, dass ihrer Abschiebung nach Kroatien nicht zugestimmt werden darf, da dort „systemische Mängel“ im Asylverfahren bestehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts stützt sich auf die Annahme, dass in Kroatien kein effektiver Rechtsschutz vorhanden sei. Insbesondere droht den Klageführern, unzulässig nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben zu werden, was durch ein bilaterales Rücknahmeabkommen rechtlich problematisch wäre. Zudem fehlen in Kroatien Möglichkeiten, sich gegen erniedrigende oder unmenschliche Behandlung zu wehren, was die gesamte Situation für die Schutzsuchenden als riskant erscheinen lässt.
Widersprüchliche Entscheidungen
Die Lage wird durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kompliziert, der die Berufung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unterstützte und entschied, dass die Ablehnung der Asylanträge korrekt sei. Der VGH könnte damit die Grundlage für eine Rücküberstellung der Kläger nach Kroatien schaffen. Rechtsanwalt Burkhard Gondro kritisiert jedoch diese Entscheidung und macht deutlich, dass diese die Schutzsuchenden um ihre grundlegenden Rechte beraube.
Die Kläger hatten bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland Asylanträge in Kroatien gestellt, was die Zuständigkeit des Landes gemäß der Dublin III-Verordnung begründet. Dennoch wurden ihre Asylanträge durch das Bamf als unzulässig abgewiesen, was nun juristisch angefochten wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Bescheid des Bamf als rechtswidrig einstuft, stärkt die Position der Kläger. Voris beschreibt, dass … in Kroatien die systemischen Mängel im Asylsystem bei gleichzeitiger Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen durch die kroatische Polizei und deren Maßnahmen weitreichend anerkannt wurden.
Rechtslage und Herausforderungen
Auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl von Berichten, die die Missstände im kroatischen Asylsystem belegen. Diese beinhaltet gewaltsame Rückführungen, Misshandlungen von Asylsuchenden sowie die Ignoranz der kroatischen Behörden gegenüber Berichten über menschenrechtliche Verstöße. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion weiterentwickelt und welche Stellungnahme das Bundesverwaltungsgericht zu diesem Fall abgeben wird.
In der Vergangenheit gab es auch andere Gerichte, die sich mit der Thematik befasst haben. Lexika erläutert, dass … nationale Gerichte prüfen müssen, ob die Behandlung von Asylbewerbern den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention sowie den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. In den aktuellen Urteilen wurden jedoch auch gegenteilige Auffassungen vertreten, die besagen, dass in Kroatien keine systemischen Mängel im Asylverfahren festgestellt werden können, was die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter kompliziert.
Der Ausgang dieser rechtlichen Auseinandersetzungen bleibt ungewiss und wird nicht nur das Schicksal der beiden Kläger betreffen, sondern könnte auch weitreichende Implikationen für das Asylsystem innerhalb der EU haben.