Ein 58-jähriger Russe steht wegen des Mordes an zwei ukrainischen Soldaten im Fokus der Justiz. Die Tragödie ereignete sich in Murnau, wo der Angeklagte die beiden Männer während eines Trinkgelages erstach. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, während der Verteidiger eine maximal zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags anstrebt. Der Prozess, der am Montag im Landgericht München II begann, zieht viel Aufmerksamkeit auf sich, da der Angeklagte die Tat bereits gestanden hat und von provokanten Umständen berichtet.

Die tödlichen Auseinandersetzungen ereigneten sich im April 2024, als der Angeklagte, der seit 2014 in Murnau lebt und zuvor in der Sowjet-Armee diente, nach einem Streit um Alkohol mit einem Messer zurückkehrte und die Soldaten am Hals verletzte. Alle drei Beteiligten waren stark alkoholisiert. Der Angeklagte und die beiden Ukrainer hatten eine Blutalkoholkonzentration von über zwei Promille, die Soldaten sogar über drei Promille. Dies wirft nicht nur Fragen zu den Umständen der Tat auf, sondern auch zur gesamtgesellschaftlichen Problematik des Alkoholkonsums in Deutschland, wo etwa 7,9 Millionen Menschen in gesundheitlich riskanter Form Alkohol konsumieren und 3 Millionen Erwachsene unter alkoholbezogenen Störungen leiden, wie dhs.de berichtet.

Hintergründe und Motive

Bei den Opfern handelte es sich um ukrainische Soldaten, die aufgrund von Kriegsverletzungen in einer Unfallklinik in Murnau behandelt wurden. Der Angeklagte und die Soldaten hatten in der Vergangenheit regelmäßig zusammen Alkohol konsumiert, mussten jedoch feststellen, dass es bei diesen Treffen zu Streitigkeiten, jedoch nicht zu körperlichen Auseinandersetzungen kam. Am entscheidenden Abend fühlte sich der Angeklagte provoziert, nachdem ihm eine Wodkaflasche weggenommen worden war. Er stellte sich selbst ein Bild des Opfers ohne Vorurteile aus und behauptete, ihn motiviere nichts gegen die Ukrainern.

Die Einschätzung der psychischen Verfassung des Angeklagten steht ebenfalls im Raum. Ein Psychiater soll klären, ob er zum Zeitpunkt der Tat unter Einfluss des Alkohols psychisch beeinträchtigt war. Letztlich bleibt die Frage, inwieweit die Umstände und die eigene Vergangenheit des Angeklagten, der bereits 17 Vorstrafen hat, mit seiner Reaktion an diesem Abend zusammenhängen. Die gesamte Situation untermauert die kommunale Debatte über den Alkoholkonsum, der in Deutschland sehr hoch ist. Der Konsum von Reinalkohol pro Kopf betrug im Jahr 2020 10,0 Liter, was Deutschland im internationalen Vergleich an eine kritische Stelle führt.

Das Urteil in diesem Fall wird am Nachmittag erwartet und könnte die Diskussion über die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums weiter anheizen. In diesem tragischen Fall kommen sowohl die persönlichen Schicksale als auch die größeren Themen gesellschaftlicher Verantwortung und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zum Tragen.