In München hat heute ein Mordprozess gegen einen 57-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, seine Frau im Jahr 2000 getötet zu haben. Dies geschieht 25 Jahre nach dem mysteriösen Tod der 28-Jährigen, die als Mutter von vier Töchtern bekannt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, gemeinsam mit einem Komplizen seine Frau erdrosselt und die Leiche so platziert zu haben, dass ein Suizid vorgetäuscht wurde. Der Mann war im Jahr 1998 wegen des Verdachts des Mordes verhaftet worden, konnte jedoch mangels Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Ein späterer Zeuge meldete sich und bestätigte, dass der Angeklagte ihm gestanden habe: „Ich habe sie getötet, sie ist tot. Es ist vorbei,“ berichtete inFranken.
Der Prozess wird von der Schwere der Vorwürfe überschattet. Der Anwalt des Angeklagten, Adam Ahmed, stellte bereits zu Beginn des Verfahrens fest, dass die Ermittlungen von vor 25 Jahren gegen viele Grundsätze der Rechtsprechung verstoßen hätten. Der Fall wurde zunächst als Totschlag behandelt, wobei nach 20 Jahren Verjährung eintrat; Mord jedoch verjährt nicht. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nun erneut gegen den Angeklagten vorgehen kann.
Motive und familiäre Hintergründe
Das mutmaßliche Motiv des Angeklagten scheint in der familiären Situation verwurzelt zu sein. Nach der Trennung von seiner Frau, die einen neuen Partner gefunden hatte, sollen der Angeklagte und seine Familie sie wie eine Sklavin behandelt haben. Diese brutalen Umstände und die Tatsache, dass die Frau gegen die konservativen Traditionen ihrer Familie handelte, führten laut der Staatsanwaltschaft zu den tödlichen Drohungen.
Die Angeklagte war bereits im Alter von 15 Jahren mit ihrem Cousin in der Türkei verheiratet worden und musste sich in Deutschland mit einem neuen Leben auseinandersetzen.
Aktivistinnen und Organisationen in der Türkei berichten von ähnlichen Fällen von Gewalt gegen Frauen. Eine aktuelle Diskussion über die Implementierung und den Rückzug aus der „Istanbuler Konvention“, die 2011 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterzeichnet wurde, zeigt die fortwährenden Herausforderungen in der Gesellschaft. Laut Deutschlandfunk Kultur wurden in der Türkei allein 2019 474 Frauen getötet, und die Dunkelziffer könnte noch höher sein. Die Diskussion um die Sicherheit und Rechte von Frauen bleibt in beiden Ländern relevant.
Prozessverlauf und Aussetzungen
Der Prozess, der ursprünglich im Dezember 2024 beginnen sollte, wurde aufgrund eines Antrags der Verteidigung und fehlender Sprachkenntnisse des Angeklagten ausgesetzt. Eine 207-seitige Anklageschrift musste übersetzt werden. Bisher hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht geäußert, während sein Anwalt die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in Frage stellte. Die Tochter des Angeklagten fand die tote Mutter, als die Polizei die Wohnung betrat, was den dramatischen und tragischen Aspekt des Falles unterstreicht.
Der Mordfall zieht nicht nur lokale Aufmerksamkeit auf sich, sondern wirft auch grundlegende Fragen zu genderbezogener Gewalt in Deutschland und darüber hinaus auf.