Am Dienstag hat am Mannheimer Landgericht der Prozess gegen ein Ehepaar aus Sandhausen begonnen, das beschuldigt wird, zwei Frauen aus der Ukraine ermordet zu haben. Die Leichen der beiden Opfer wurden im März 2024 bei Hockenheim und Bad Schönborn aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen Entziehung Minderjähriger.
Das angeklagte Ehepaar, eine 45-Jährige und ihr 44-jähriger Ehemann, soll aus niederen Beweggründen gehandelt haben, um an das fünf Wochen alte Baby der 27-jährigen Frau zu gelangen. Diese war mit ihrer Mutter nach Deutschland geflüchtet, um Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat zu suchen. Die erste Leiche der 27-Jährigen wurde Anfang März 2024 am Rheinufer bei Hockenheim entdeckt, während die Leiche der 51-jährigen Großmutter zwei Wochen später in einem See bei Bad Schönborn gefunden wurde.
Hintergrund der Tat
Der Mord könnte im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine stehen, die infolge des russischen Angriffskriegs seit Februar 2022 eine der größten in Europa darstellt. Zu Beginn des Jahres 2024 lebten bereits 4,3 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine in der Europäischen Union. Die Situation der geflüchteten Ukrainer hat laut der bpb nicht nur die Sozialstruktur, sondern auch den Arbeitsmarkt in Deutschland beeinflusst.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Ehepaar die beiden Frauen sedierenden Medikamenten verabreicht hat, um sie zu töten. Am Abend der Taten besuchten die Angeklagten ein Restaurant, wo den Frauen die Medikamente gegeben wurden, die zu Bewusstseinsstörungen führten. Anschließend wurden die beiden Frauen ermordet und die Taten nach einem klaren Plan ausgeführt, um das Baby zu entführen.
Folgen für das Kind
Das entführte Baby wurde unversehrt in die Obhut der Tante in der Ukraine gegeben, die die Schwester der getöteten Mutter ist. Der Antrag auf Adoption wurde bereits gestellt, diese ist jedoch bislang nicht vollzogen. Die Tante tritt als Nebenklägerin im Prozess auf, der in den kommenden Wochen stattfinden wird. Insgesamt sind neun Verhandlungstage angesetzt, wobei das Urteil voraussichtlich am 21. Februar 2025 verkündet werden könnte.
Die Ermittlungen verdeutlichen das schockierende Ausmaß von Gewalt gegen geflüchtete Frauen. Diese sind besonders verletzlich und treffen auf immense Herausforderungen in einem neuen Land. Die tatverdächtigen Angeklagten sollen unter dem Vorwand, Hilfe anzubieten, in Kontakt mit den Frauen getreten sein, was zeigt, wie skrupellos die Hintergründe der Tat sind. Dies wirft ein besorgniserregendes Licht auf die Sicherheitslage für Migranten und speziell Frauen, die in der aktuellen Situation Schutz suchen.
Die Rheinpfalz berichtet, dass die Angeklagte an einer Messenger-Gruppe teilnahm, die sich zur Unterstützung ukrainischer Flüchtingen formiert hat, um gezielt Kontakt zu werdenden Müttern aufzunehmen, was die kriminelle Absicht der Angeklagten unterstreicht.
Laut der SWR erwartet die Staatsanwaltschaft eine umfassende Beweisaufnahme, um die Schuld der Angeklagten nachzuweisen und gleichzeitig auf die Gefahren hinzuweisen, die aus der aktuellen Situation der ukrainischen Geflüchteten resultieren können.