Heute ist der 27. Januar 2025. In einer tragischen und schockierenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitgeteilt, dass das Urteil gegen einen Mann, der seine Frau in Berlin-Pankow erstochen hat, rechtskräftig ist. Der Mann wurde 2023 vom Berliner Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht qualifizierte die Tat als „klassischen Femizid“, da der Täter, der sich möglicherweise in seiner Ehre verletzt fühlte, aus Rache handelte, nachdem die 31-jährige Frau, eine sechsfache Mutter aus Afghanistan, sich von ihm getrennt hatte. Er attackierte sie mit insgesamt 13 Messerstichen.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht fristgerecht begründet und der Antrag auf Fristverlängerung wurde als unzulässig verworfen. Laut Tagesspiegel hatte die Revision keine Aussicht auf Erfolg. Der Angeklagte gab an, die Kontrolle über sich verloren zu haben und bezeichnete die Tat als „Unfall“.

Tatbestand des Femizids

Femizid bezeichnet die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, oft verbunden mit Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit. Anwaltsblatt erklärt, dass Täter häufig Männer sind, die versuchen, Macht und Kontrolle über Frauen auszuüben. Der Begriff hat sich mittlerweile in der Gesellschaft und den Medien etabliert.

Hinweise darauf, dass rechtliche Bestimmungen in Bezug auf Femizide nicht einheitlich sind, wurden durch eine Analyse von 105 Urteilen dokumentiert. In dieser Analyse wurden 62 Fälle als Femizid eingestuft, was zeigt, dass nicht alle Todesfälle von Frauen aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt als Mord anerkannt werden. Unterschiede in der Urteilsfindung beeinflussen sowohl die Haftdauer als auch die Anerkennung des Leids der Hinterbliebenen.

Neuer Prozess wegen Femizid

In einem weiteren Fall wurde ein Mann beschuldigt, seine Ex-Frau im Sommer 2024 aus Eifersucht ermordet zu haben. Der Prozess gegen den 50-Jährigen beginnt am Montag am Landgericht Berlin. Der Vorfall ereignete sich am 28. August 2024 in Berlin-Zehlendorf. Der Mann soll seine Ex-Frau, die sich 2020 von ihm getrennt und 2022 scheiden lassen hatte, erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und damit einen weiteren Femizid vor.

Laut rbb24 gab es in der Ehe mehrfach Fälle von häuslicher Gewalt. Die Ex-Frau hatte eine Gewaltschutzverfügung und ein Annäherungsverbot erwirkt, doch der Täter war dennoch in der Lage, sie zu verfolgen und zu attackieren. Diese Vorfälle verdeutlichen, dass der Schutz von Frauen in solchen Beziehungen oft unzureichend ist.

Insgesamt ist die Problematik geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland aktuell von großer Relevanz. Statistiken zeigen, dass alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häuslicher Gewalt ausgesetzt ist. Die zunehmende Diskussion über Femizide und die damit verbundenen Tötungsdelikte werfen essentielle Fragen zur Prävention und zur Effektivität des Rechtssystems auf, besonders in Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen für Täter und die Bewertung ihrer Taten.