Zum 1. Januar 2023 trat eine neue Regelung für Minijobs in Kraft, die die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf durchschnittlich 556 Euro pro Monat festgelegt hat. Dies bedeutet, dass der jährliche Verdienst insgesamt 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) nicht überschreiten darf, um als Minijob zu gelten. Diese Änderungen sind für viele Minijobber in Deutschland von Bedeutung. Laut bnn.de sind Minijobs trotz dieser Verdienstgrenze für viele eine flexible Möglichkeit, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Ein häufiger Aspekt von Minijobs ist, dass viele Beschäftigte schwankende Arbeitszeiten und variable Einkommen haben. Zum Beispiel könnte eine Minijobberin in acht Monaten 590 Euro und in den verbleibenden vier Monaten nur 460 Euro verdienen, wodurch der Gesamtverdienst bei 6.560 Euro liegt. Dies bleibt unter der jährlichen Verdienstgrenze. Abweichungen von dieser Regel sind jedoch unter bestimmten Umständen möglich. So können Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze überschreiten, ohne den Status des Minijobs zu verlieren, solange die monatlichen Einkünfte 1.112 Euro nicht überschreiten. Beispielsweise könnte ein Minijobber, der im März und April 1.000 Euro verdient, dennoch als Minijobber gelten, auch wenn sein Gesamtjahresverdienst 7.560 Euro beträgt.

Das Konzept der Minijobs

Das System der Minijobs besteht aus zwei Formen: dem klassischen 556-Euro-Minijob und dem kurzfristigen Minijob. Während der erste auf ein maximales monatliches Entgelt von 556 Euro beschränkt ist, erlaubt der kurzfristige Minijob eine Beschäftigungsdauer von bis zu drei Monaten oder insgesamt 70 Tagen im Kalenderjahr, wobei das monatliche Entgelt variieren kann. Der Mindestlohn gilt zudem auch für Minijobs, und Arbeitgeber müssen zu Beginn der Beschäftigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen, um den Status des Minijobs festzulegen. Diese Verfahren und Regelungen sind rechtlich im vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert, wie arbeitsagentur.de detailliert erläutert.

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Minijobs sind die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Minijobber sind in der Rentenversicherung pflichtversichert, können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen, was oft zu einer hohen Altersarmut führt. Die Arbeitgeber zahlen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung, allerdings sind Minijobber nicht automatisch in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Verdienen sie mehr als 556 Euro, müssen auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden. Bis zu dieser Verdienstgrenze müssen sich die Minijobber anderweitig krankenversichern, sei es durch Pflichtversicherung, beitragsfreie Familienversicherung oder freiwillige Krankenversicherung.

Auswirkungen und Herausforderungen für Minijobber

Minijobs bieten eine attraktive Möglichkeit zur Verdiensterhöhung, sind jedoch auch mit Nachteilen verbunden. Insbesondere die fehlenden Ansprüche auf Arbeitslosengeld und die geringeren Rentenansprüche sind kritische Punkte. Daher sollten Minijobber gut informiert sein, um langfristige finanzielle Planung zu gewährleisten. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass sie bei Veränderungen des Arbeitsumfanges oder Verdienstes die versicherungsrechtliche Beurteilung anpassen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Die Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Informationen und Unterstützung zur richtigen Handhabung solcher Beschäftigungen.