Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das erhebliche finanzielle Konsequenzen für Fußballklubs in Deutschland haben könnte. Demnach dürfen die Bundesländer die Kosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen den Vereinen in Rechnung stellen. Diese Entscheidung betrifft vor allem Klubs der Fußball-Bundesliga, die sich nun verstärkt Gedanken über Gewaltprävention machen müssen, um drohende Rechnungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) betont, dass es nicht akzeptabel ist, dass Polizeieinsätze ein Preisschild haben und der Staat für Sicherheit sorgen müsse. Diese Entwicklung könnte insbesondere die Vereine in Nordrhein-Westfalen unter Druck setzen, wo viele Risikospiele ausgetragen werden. Das Land plant derzeit, die Auswirkungen des Urteils zu beraten.

Zusätzlich hat Jochen Kopelke, der Bundeschef der Gewerkschaft der Polizei, die Vereine aufgefordert, Vorschläge zur Reduzierung der Polizeiarbeitsstunden vorzulegen. Andernfalls könnten die finanziellen Folgen für die Klubs erheblich sein. Ein Beispiel für die hohen Kosten ist das Nord-Derby 2015 zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV, bei dem nahezu 1.000 Beamte im Einsatz waren, was Bremen etwa 200.000 Euro kostete. Bisher hat nur Bremen konkrete Schritte geplant, um die Kosten bei Vereinen geltend zu machen. Berlin hingegen lehnt eine Beteiligung der Vereine ab.

Diskussion um Kostenbeteiligung in Niedersachsen

In Niedersachsen könnte ebenfalls eine Beteiligung von Fußballklubs an den Polizeikosten bevorstehen. Innenministerin Daniela Behrens sieht dies jedoch nicht als erste Lösung. Ihr Hauptanliegen ist es, dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien unter Kontrolle bringen. Sollte die Situation nicht besser werden, könnte die Erhebung von Gebühren jedoch notwendig werden. Behrens hofft, dass das Urteil beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), der DFL und den Vereinen zu einem Umdenken bei gewaltbereiten Anhängern führt. Die DFL hatte zuvor eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung an Polizeikosten für Hochrisikospiele eingelegt, diese war allerdings erfolglos.

Die Diskussion über eine mögliche Kostenbeteiligung wird in Niedersachsen im Rahmen einer Neuerung des Landespolizeigesetzes geführt. Die oppositionelle CDU zeigt Unterstützung für eine solche Regelung und fordert eine Kostenbeteiligung für Hochrisikospiele. Auch der Steuerzahlerbund und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßen das Urteil und fordern eine klare Kostenbeteiligung.

Rechtliche Grundlagen des Urteils

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf eine bereits bestehende Regelung in Bremen, die die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen erlaubt. Diese Regelung ist mit dem Grundgesetz vereinbar und wurde durch das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) legitimiert. Die Entscheidung stellt klar, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Veranstalter verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, da die Gebührenpflicht dazu dient, die Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter zu verlagern, die von den Veranstaltungen profitieren. Die Differenzierung zwischen gewinnorientierten und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen wurde als gerechtfertigt erachtet.

Während weitere Bundesländer noch abwarten, wie sie auf das Urteil reagieren, könnte der Druck auf die Politik steigen, ähnliche Regelungen zu etablieren. Die Innenministerkonferenz wird die Entwicklungen und möglichen Konsequenzen des Urteils eingehend beraten. Dies könnte ein angespanntes Verhältnis zwischen Politik, Vereinen und Polizeibehörden zur Folge haben, während alle Beteiligten nach Lösungen suchen, um die Sicherheit bei Großveranstaltungen zu gewährleisten.