Das Verwaltungsgericht Hannover hat kürzlich den Asylantrag des Irakers Bekas A. endgültig abgelehnt. Der Beschluss ist rechtskräftig, und A. hat seine Klage im Hauptsacheverfahren zurückgezogen. Der Fall ist alarmierend, da A. im September 2024 einen Flüchtlingsheimbetreiber in Sarstedt mit einem Messer erstochen hat. Aktuell steht er wegen Totschlags vor Gericht. Interessanterweise war A. ein mehrfach abgelehnter, aber geduldeter Asylbewerber, und zwischen seinem ersten Asylantrag in Deutschland und dem aktuellen Beschluss zur Abschiebung lagen acht Jahre.
Das Gericht stellte fest, dass A. keine triftigen Asylgründe vorweisen konnte. Während seiner Anhörung im Jahr 2022 machte er „eindeutig unstimmige und widersprüchliche“ Angaben und äußerte erst nach mehreren Nachfragen Verfolgungsgründe, die wenig plausibel erscheinen. Er berichtete von einer angeblichen Aufforderung zum Wehrdienst im Irak, obwohl in seiner Region keine Wehrpflicht existiert und auch keine Berichte über Zwangsrekrutierungen vorliegen. Zudem kann A. seine Existenz im Irak selbständig sichern, da seine Eltern einen Obst- und Gemüseladen betreiben.
Der lange Weg der Asylanträge
A. stellte seinen ersten Asylantrag im Juli 2016 in Polen, der abgelehnt wurde, und reiste im Februar 2017 nach Deutschland, wo er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag stellte. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, und im August 2017 wurde er nach Polen zurücküberstellt, wo sein Asylantrag erneut negativ beschieden wurde. Seine letzten Versuche, Asyl zu erhalten, wurden ebenfalls abgelehnt, während er es schaffte, einen vorläufigen Abschiebestopp aufgrund ungeklärter Rechtsfragen im Europarecht zu erwirken.
Nachdem er in Sarstedt in einen tödlichen Vorfall verwickelt war, wurde ihm das Asylrecht entzogen. Gegenwärtig droht ihm jedoch keine sofortige Abschiebung, da er sich noch im Strafverfahren befindet. Eine Abschiebung könnte erst nach verbüßter Haftstrafe in Betracht gezogen werden.
Die Asylsituation in Côte d’Ivoire
Im Gegensatz zu diesem Fall beleuchtet ein anderer Asylkontext die Situation von Flüchtlingen in Côte d’Ivoire. Dort leben viele Menschen, die aufgrund von Gewalt und politischen Konflikten ihre Heimat verlassen haben. Côte d’Ivoire hat die 1951 Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll von 1967 ratifiziert, wodurch das Land sich verpflichtet, internationale Standards für die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden einzuhalten. Dennoch gibt es viele Herausforderungen, mit denen Asylbewerber konfrontiert sind.
Nach Angaben der Nationalen Kommission für Flüchtlinge (CNR) müssen Asylbewerber formelle Anträge stellen und glaubwürdige Beweise für Verfolgung vorlegen, um einen Flüchtlingsstatus zu erhalten. Die Herausforderungen umfassen soziale Diskriminierung und rechtliche Barrieren. Auch die Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung kann unzureichend sein. Vor allem vor den Wahlen 2025 wird die politische Lage in Côte d’Ivoire möglicherweise wieder an Brisanz gewinnen.
Die Antragsteller, die vor Gericht ziehen, argumentieren, dass ihre Asylanträge nicht offensichtlich unbegründet seien und dass in ihrer Heimat reale Bedrohungen auf sie warten. In der aktuellen politischen Unruhe in Côte d’Ivoire wird die Beurteilung dieser Anträge von besonderer Bedeutung sein.