Ein 21-jähriger Iraner, der am 9. Februar 2023 in Wismar eine Messerattacke auf eine 63-jährige Frau verübt hatte, wird nicht strafrechtlich verfolgt. Dies berichtete der Nordkurier. Die Staatsanwaltschaft Schwerin stellte die Ermittlungen ein, da sich der Mann nach seiner Abschiebung am 13. Februar 2023 nach Griechenland nicht mehr im Geltungsbereich der deutschen Strafprozessordnung befand.

Der iranische Angreifer war den deutschen Behörden als Intensivtäter bekannt. Er hatte bereits über 150 Straftaten begangen, darunter Hausfriedensbrüche, Diebstähle und Körperverletzungen. Sein Asylverfahren war aufgrund mangelnder Mitwirkung eingestellt worden, was letztlich zu seiner Abschiebung führte. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft sind solche Einstellungen von Ermittlungen in Fällen, die mit Abschiebungen verbunden sind, nicht ungewöhnlich, es sei denn, es handelt sich um schwere Straftaten gegen das Leben.

Hintergrund zu Abschiebungen in Deutschland

Abschiebungen in Deutschland sind ein komplexes Thema, das im Jahr 2023 neu aufgeworfen wurde. Insgesamt wurden in diesem Jahr bereits 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Zum Vergleich: 2022 waren es 12.945 und 2021 nur 11.982, wie die Bundeszentrale für politische Bildung meldet. Hauptländer der Abgeschobenen sind unter anderem Georgien, Türkei und Afghanistan, aber auch syrische und irakische Staatsangehörige sind häufig betroffen.

Die Verfahren in Bezug auf Abschiebungen sind vielschichtig und unterliegen mehreren gesetzlichen Regelungen. Menschen mit abgelehntem Asylantrag sind verpflichtet, Deutschland innerhalb einer festgelegten Frist zu verlassen. Andernfalls wird die Rückführung durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Es kommt häufig vor, dass Überstellungen an andere EU-Länder, vor allem nach Bulgarien, aus verschiedenen Gründen scheitern. So zeigt eine Analyse, dass nur 70% der Überstellungsgesuche Zustimmung erfahren und viele Verwaltungsgerichte diese Verfahren wegen systemischer Mängel als rechtswidrig betrachten.

Aktuelle Fälle und Forderungen

Die Messerattacke eines syrischen Mannes in Solingen, die vor kurzem Schlagzeilen machte, wirft erneut Fragen zu den Abschiebepraxis und dem Asylrecht auf. Der Tatverdächtige, der selbst in Untersuchungshaft sitzt, wird beschuldigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Es besteht der Verdacht, dass eine misslungene Abschiebung zu seiner Rückkehr nach Deutschland führte, was die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirksamkeit des Dublin-Systems in den Fokus rückt. Laut LTO könnten ähnliche Vorfälle auch in Zukunft wieder Fragen nach der Effizienz der Ausländerbehörden aufwerfen.

Einige Politikertreffen, darunter Friedrich Merz, fordern unverzügliche Maßnahmen, um die Abschiebepraxis zu verschärfen. Er sieht die Notwendigkeit eines unbefristeten Abschiebegewahrsams für ausreisepflichtige Ausländer, während es rechtliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung solcher Maßnahmen gibt. Trotz dieser Herausforderungen bleibt zu beachten, dass die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der EU oftmals problematisch ist.