Im Rahmen des aktuellen Wahlkampfs hat Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU, sich erneut zum Thema Staatsbürgerschaft geäußert. Sein zentrales Anliegen ist der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für kriminelle Doppelstaatler, ein Vorschlag, der sowohl auf Zustimmung als auch auf heftige Kritik stößt. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben Merz‘ Forderungen als „verfassungswidrig“ und „Verstoß gegen die Menschenwürde“ zurückgewiesen, während Merz auf die bestehenden Verlusttatbestände der deutschen Staatsbürgerschaft verweist, die im Grundgesetz verankert sind. Freilich Magazin berichtet, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft unter bestimmten Bedingungen, wie der Teilnahme an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung oder der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit, möglich ist.
Im Jahr 2023 führte die SPD eine Regelung ein, die die Rücknahme der Einbürgerung bei Antisemitismus erlaubt. Diese Regelung ist jedoch bisher nicht zur Anwendung gekommen. Merz‘ Vorschläge greifen in die Debatte um den Entzug und Verlust der Staatsbürgerschaft ein, die im politischen Diskurs von großer Bedeutung sind. Artikel 16 des Grundgesetzes besagt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht entzogen werden darf, sieht jedoch auch Verlusttatbestände vor. Diesbezüglich haben sich bereits Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geäußert und betont, dass Staatsbürgerschaft nur bei vermeidbaren Handlungen verloren gehen kann.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Diskussion über die Staatsbürgerschaft betrifft die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Diese Reform soll das Einbürgerungsverfahren in Deutschland modernisieren und beschleunigen. Rund 12 Millionen Menschen, also etwa 14 Prozent der Bevölkerung, besitzen keinen deutschen Pass, davon leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Bundesregierung informiert, dass im Jahr 2022 insgesamt 168.545 Menschen die Einbürgerung beantragten, was 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürger darstellt, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Diese Einbürgerungsrate liegt mit 1,1 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 Prozent.
Mit der Reform wurden die Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt. Bei guter Integration ist sogar eine Reduktion auf drei Jahre möglich. Zudem erhalten Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Ehemalige Gastarbeiter sind künftig von den bisherigen Anforderungen befreit; mündliche Sprachkenntnisse genügen, und ein Einbürgerungstest ist nicht mehr nötig.
Gesetzliche Anforderungen und Integration
Die neuen gesetzlichen Regelungen beinhalten zudem strengere Anforderungen, die rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Haltungen als Ausschlusskriterien für die Einbürgerung definieren. Antragsteller müssen sich zur historischen Verantwortung Deutschlands bekennen und ihre Unabhängigkeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung demonstrieren. Dies geschieht im Kontext von Merz‘ Forderung nach klaren Regeln gegen Hasspredigten sowie für die Gleichheit der Geschlechter in Deutschland. Auch die Digitalisierung und Beschleunigung der Sicherheitsabfragen im Einbürgerungsverfahren werden als wichtige Schritte zur Verbesserung des Systems hervorgehoben.
Die Diskussion über Staatsbürgerschaft und Integration bleibt ein brisantes Thema in der deutschen Politik, das sich sowohl in den Wahlkampfstrategien der Parteien als auch in den neuen gesetzlichen Regelungen widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Gesellschaft und die Wahrnehmung von Staatsbürgerschaft in Deutschland auswirken werden.