Der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, hat jüngst Stellung zur doppelten Staatsbürgerschaft bezogen. Er erklärte, dass diese nicht der Regelfall sein sollte und lediglich in Ausnahmefällen gestattet werden müsste. Merz warnte, dass das Zulassen doppelter Staatsbürgerschaft zusätzliche Probleme ins Land bringen könnte. Diese Äußerungen stehen im Einklang mit den Plänen der CDU, deutschen Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen, insbesondere bei „schweren Straftaten“, den deutschen Pass zu entziehen. Dies stelle eine Verschärfung im Vergleich zum zuvor beschlossenen Wahlprogramm der Union dar, bei dem der Begriff „schwere Straftaten“ jedoch noch unklar bleibt.
Der Vorschlag für eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Das Bundesinnenministerium hält die neuen Regelungen für rechtlich fragwürdig und verweist auf verfassungsrechtliche Vorgaben. Laut Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden, es sei denn, der Betroffene wird dadurch nicht staatenlos. Dies bringt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel, da eine Aberkennung der Staatsangehörigkeit nicht als angemessenes Mittel betrachtet wird. Merz äußerte, dass die Aberkennung für straffällig werdende Personen notwendig sei.
Kritik von Migrationsverbänden
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat Merz‘ Vorschläge als unangemessen kritisiert. Der Vorsitzende Gökay Sofuoglu bezeichnete die Maßnahmen als diskriminierend gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte, die dadurch zu Deutschen „auf Bewährung“ degradiert würden. Zudem wurde auf die Irreführung hingewiesen, dass Merz‘ Äußerungen im Kontext eines Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg stehen; der Täter war kein deutscher Staatsbürger. Der Anschlag hatte Ende 2024 sechs Todesopfer und etwa 300 Verletzte gefordert, was die Debatte um Sicherheit und Staatsbürgerschaft zusätzlich entflammte.
Die Gesetzeslage bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft hat sich in Deutschland im Juni 2024 geändert. Ein neues Einbürgerungsgesetz erlaubt es nun, dass deutsche Staatsbürger doppelte Staatsbürgerschaften haben können, vorausgesetzt, ihr Heimatland gestattet dies und es besteht ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland. In vielen Ländern, insbesondere in der EU, ist die doppelte Staatsbürgerschaft weit verbreitet, während andere Länder, wie China und Indien, sie grundsätzlich verbieten.
Doppelte Staatsbürgerschaft weltweit
Die Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft variiert international. In Europa liegt der Anteil der Länder, die Mehrstaatigkeit erlauben, bei etwa 76 Prozent. In anderen Teilen der Welt, wie in Afrika (65 Prozent) und Ozeanien (93 Prozent), ist die Offenheit für doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls hoch. Allerdings gibt es Länder, die restriktive Bestimmungen haben oder doppelte Staatsbürgerschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.
Region | Erlaubte doppelte Staatsbürgerschaft (%) |
---|---|
Europa | 76 |
Afrika | 65 |
Ozeanien | 93 |
Nord-/Mittelamerika | 91 |
Südamerika | 92 |
Asien | Über 50 |
Insgesamt zeigt sich, dass die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland von rechtlichen, politischen sowie gesellschaftlichen Aspekten geprägt ist. Die Reformen im Staatsangehörigkeitsgesetz und die Ankündigungen von Merz sind klare Indikatoren für die fortwährenden Herausforderungen, die mit dem Thema der Mehrstaatigkeit verbunden sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Bundestag, Focus und Anwalt.