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Neue Reformen und Regelungen: Digitalisierung der Bahncard, Staatsangehörigkeitsrechtsänderung und Sommerferienbeginn

Im Juni stehen einige Änderungen an, die uns alle betreffen werden. Unter anderem wird die Bahncard ab dem 9. Juni nur noch digital angeboten. Dies bedeutet, dass die Bahncard 25 und 50 nicht mehr als Plastikkarten erhältlich sein werden. Bestehende Karten können noch bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende genutzt werden, aber im Falle eines Verlusts werden keine Ersatzkarten mehr ausgestellt. Stattdessen können Kunden die Bahncard in ihre App „DB Navigator“ laden und so auf dem Smartphone nutzen.

Des Weiteren tritt der Sommerfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Ab dem 9. Juni gilt dieser Sommerfahrplan bis zum 14. Dezember 2024. Es gibt kleinere Anpassungen am DB-Fahrplan, und Tickets können wie gewohnt bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden. Der Sommerfahrplan bringt keine gravierenden Änderungen mit sich, so dass Tickets einfach bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden können.

Ein Highlight im Juni ist auch die Europawahl, die zwischen dem 6. und 9. Juni stattfindet. Bei dieser Wahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024 statt. Mit einem Kreuz auf dem Wahlzettel wählen Bürgerinnen und Bürger eine politische Partei oder Vereinigung, um Abgeordnete ins Europäische Parlament zu entsenden.

Zudem starten die ersten Bundesländer in die Sommerferien. Sachsen und Thüringen beginnen am 20. Juni, gefolgt von Berlin am 18. Juli und Bayern am 29. Juli. Bis zum 2. August haben dann alle Schüler in Deutschland Sommerferien. Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Kabel-TV-Privileg, das zum 1. Juli wegfällt. Dadurch dürfen Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr einfach auf die Mieter umlegen.

Eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt am 27. Juni in Kraft. Diese Reform ermöglicht es Menschen, nach fünf Jahren statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Zudem wird es erleichtert, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. Einbürgerungsbewerber müssen jedoch den Lebensunterhalt selbst bestreiten können und dürfen keine Sozialleistungen beziehen. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen, die dadurch einen einfacheren Zugang zur Einbürgerung erhalten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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