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Formfehler führen zur Unzulässigkeit von Bürgerentscheid gegen geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch

Ungültiger Antrag und unklare Fragestellung: Hintergründe zum gescheiterten Bürgerentscheid in Gadebusch

Der Antrag zu einem Bürgerentscheid über eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch wurde aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Dies wurde vom Amtsleiter des Amtes Gadebusch der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. Die Antragsteller hatten versucht, die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft zu blockieren.

Ein Hauptgrund für die Ablehnung des Antrags war, dass sich die Fragestellung nicht im eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung befand, erklärte der Amtsleiter. Daher hatte die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse. Zudem war die Fragestellung im Antrag nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was eine Voraussetzung für einen Bürgerentscheid darstellt.

In Gadebusch ist geplant, auf dem landeseigenen Gelände des Polizeireviers Wohncontainer für bis zu 150 Asylbewerber zu errichten. Die Unterkünfte sollen bis zum Jahresende für die Nutzung bereit sein.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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