Ein Rechtsanwalt muss sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten, nachdem er Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in zwei E-Mails als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnet hat. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und sieht darin eine strafbare Beleidigung, die über die erlaubte politische Meinungsäußerung hinausgeht. Der Anwalt verteidigt sich damit, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien und nicht als Hassrede einzustufen seien.
In den E-Mails kritisierte der Jurist Schwesigs Unterstützung für die Gas-Pipeline Nordstream 2 und warf ihr vor, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten. Er bezeichnete ihre Haltung gegenüber Russland als widerlich und unakzeptabel. Obwohl der Anwalt vor Gericht zugab, dass seine damaligen Äußerungen kein Glanzstück seines Lebens waren, betonte er, dass nicht alles, was geschmacklos ist, auch strafbar sein müsse.
Die Amtsrichterin unterbrach die Verhandlung, als der Anwalt eine ausführliche Stellungnahme verlesen wollte, und setzte keine Fortsetzungstermin fest. Daher muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Es bleibt abzuwarten, wann ein neuer Termin anberaumt wird, um den Fall weiter zu verhandeln.