Mecklenburg-Vorpommern

Wichtige Regeln für die Kündigung des Arbeitsvertrags in Schriftform

Die Kunst der richtigen Unterschrift: Was Sie bei einer Kündigung beachten müssen

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags muss gemäß gesetzlicher Vorschriften schriftlich erfolgen und per Post versendet werden. Alternative Formen wie Kündigungen per E-Mail oder anderen Textformen sind nicht gültig und können die Wirksamkeit der Kündigung gefährden. Ein entscheidender Bestandteil einer schriftlichen Kündigung ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers. Diese Unterschrift muss im Original und handschriftlich erfolgen. Eine aufgedruckte oder elektronische Signatur wird als Formfehler angesehen und kann die gesamte Kündigung rechtlich ungültig machen.

Eine ordnungsgemäße Unterschrift muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um als wirksam zu gelten. Die Identität des Ausstellers sollte klar erkennbar sein, in der Regel durch die Unterschrift mit dem Nachnamen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Unterschrift vollständig leserlich ist, solange sie den Aussteller eindeutig identifiziert. Es ist ratsam, die Unterschrift so zu gestalten, dass sie individuelle und charakteristische Merkmale aufweist, um Fälschungen zu erschweren.

Um sicherzustellen, dass die Kündigung den Empfänger erreicht, wird empfohlen, sie per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Obwohl der Empfänger der Kündigung nicht unterschreiben muss, um ihre Gültigkeit zu bestätigen, fordern viele Arbeitnehmer dennoch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Diese Bestätigung ist jedoch nicht erforderlich, damit die Kündigung rechtlich wirksam ist. Es genügt, dass der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von der Kündigung zu nehmen.

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Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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