In der kleinen Stadt Jarmen, die mit ihren 2.850 Einwohnern im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt, wird derzeit ein politisches Theater aufgeführt. Das Großflächenplakat des CDU-Direktkandidaten Philipp Amthor sorgt für Aufregung, da es gegen die neuerlichen Richtlinien der Stadtvertretung verstößt. Dies hat dazu geführt, dass die Stadtverwaltung intervenieren und das Plakat selbst demontieren ließ.
Laut Berichten des Nordkurier haben die Verantwortlichen der Stadt erkannt, dass die Wahlwerbung illegal installiert worden ist. Der Ordnungsamtsleiter Thomas Lüthke hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die CDU zu kontaktieren und eine schnelle Rücknahme des Plakats zu erwarten. Der Bürgermeister André Werner äußerte zudem Unmut über die Situation und betonte, dass die Plakatierung nicht genehmigt wurde.
Politische Konsequenzen und Frustration
Das Plakat stand am Neuen Markt, wo es die Sicht auf ein Denkmal einschränkte. Lüthke erklärte, der Platz sei zu klein für derartige Werbeflächen. Der Beschluss, große Plakate in Jarmen zu verbannen, wurde bereits am 3. Dezember gefasst, wobei nicht nur die CDU, sondern alle politischen Parteien über die Regelung informiert wurden. Dennoch wurde das Plakat am 17. Januar 2025 von der CDU aufgestellt, was Bürgermeister Werner als „dummen Zufall“ bezeichnete.
Philipp Amthor selbst sprach von einem Versehen, das durch den Zeitdruck vor den bevorstehenden Wahlen entstanden sei. Er versprach, dass der Abbau der Plakatwand schnell erfolgen würde. Allerdings kam es zu Verzögerungen, die sich bis in die Woche hineinzogen, was ebenfalls den Unmut der Stadtverwaltung steigerte. Schließlich entschloss sich die Stadt Jarmen dazu, den städtischen Bauhof mit der Demontage des Plakats zu beauftragen, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Ausblick auf die Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 wird die Bundestagswahl stattfinden, und der Wahlkampf wird sich weiter zuspitzen. Die lokalen Regelungen zur Plakatierung, die den Parteien bei der Sichtbarkeit helfen sollten, stehen nun auf dem Prüfstand. Die Stadtverwaltung hat klar signalisiert, dass ähnliche Verstöße in Zukunft nicht toleriert werden.
In einem weiteren Kontext zur Situation in Jarmen stellt Die Welt fest, dass die Regelung zu Großflächenplakaten nicht speziell gegen die CDU oder deren Kandidaten gerichtet ist, sondern eine allgemeine Maßnahme für alle Wahlparteien betrifft. Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie sensibel das Thema Wahlwerbung in kleinen Gemeinden gehandhabt wird.
Für mehr Informationen zur Bundestagswahl und über die geltenden Bestimmungen können Interessierte auf Bundestag.de zugreifen.