In einem sensationellen Prozess in Greifswald wird eine 17-jährige Angeklagte beschuldigt, einen 59-jährigen Mann ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Jugendstrafe und hat in Anbetracht der Umstände eine Haftstrafe von acht Jahren in Aussicht gestellt. Dabei wird der Fall von einer Vielzahl von Faktoren begleitet, die eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich der Schuldfrage und der emotionalen Verfassung der Angeklagten erforderlich machen. Laut Nordkurier gestand die Jugendliche, den Mann nach einer mehrmonatigen Belästigung getötet zu haben.

Die 17-Jährige soll dem Opfer ein mit einem Betäubungsmittel präpariertes Getränk angeboten haben, bevor sie ihn mit stumpfer Gewalt tötete. Die Verhandlung fand größtenteils hinter verschlossenen Türen statt, was die Sensibilität des Falls unterstreicht. Die Gutachterin stellte fest, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt eine eingeschränkte Schuldfähigkeit hatte.

Degenerative Umstände der Tat

Die Verteidigerin führte an, dass die junge Frau unter dem Asperger-Syndrom leidet, einer Form des Autismusspektrums, die oft mit Schwierigkeiten beim Einfühlen in andere und der Kontrolle von Emotionen verbunden ist. Unter Berufung auf verschiedene wissenschaftliche Studien, darunter Arbeiten von Browning und Caulfield sowie Woodbury-Smith, wird darauf hingewiesen, dass autistische Menschen oft mit sozialen Interaktionen und zwischenmenschlichen Mikroaggressionen kämpfen müssen Cambridge. Die Verteidigung plädiert daher auf Totschlag und verlangt eine Strafe von maximal drei Jahren.

Zeuginnen berichteten von Übergriffen des Opfers, das die Angeklagte über einen längeren Zeitraum bedrängt hatte. Diese Tatsachen könnten in die Entscheidung des Gerichts einfließen, da sie den Kontext der Tat in einem anderen Licht erscheinen lassen. Immer mehr wird auch diskutiert, wie Faktoren wie Belästigung und psychische Erkrankungen in der Strafjustiz behandelt werden sollten.

Strafrechtliche Einschätzung

Zusätzlich zur 17-Jährigen sieht die Staatsanwaltschaft einen 50-jährigen Mann als mitangeklagt wegen unterlassener Hilfeleistung. Hier wird eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert, während die Verteidigung eines Freispruchs verlangt. Das Gericht wird am Mittag sein Urteil verkünden, und die Öffentlichkeit erwartet mit großer Spannung, wie diese komplexe Situation rechtlich bewertet wird.

Die Diskussion über die Behandlung von Personen mit Asperger-Syndrom im Strafjustizsystem nimmt zu. Experten formulieren zunehmend, dass es wichtig ist, die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen, denen sich autistische Menschen stellen müssen, in den Tatbeständen zu berücksichtigen. Eine Vielzahl an Studien wurde zu diesem Thema veröffentlicht, die die Notwendigkeit für ein spezifisch angepasstes Vorgehen unterstreicht Klinik Viersen.