In Mecklenburg-Vorpommern haben erstmals 112 Studenten von der neu eingeführten Studienstarthilfe profitiert. Diese Maßnahme wurde durch die BAföG-Reform in diesem Jahr ermöglicht und stellt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bereit. Die Unterstützung richtet sich an junge Menschen, die vor ihrem Studium Sozialleistungen bezogen haben. Bildungsministerin Simone Oldenburg betont die Wichtigkeit dieser Hilfe für die Chancengerechtigkeit und empfiehlt den angehenden Studierenden, einen Antrag zu stellen.
Der Zuschuss wird aus Bundesmitteln gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Er wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder auf BAföG angerechnet. Der Antrag kann ab dem Studienbeginn bis zum Ende des Monats, der auf diesen folgt, über das Onlineportal „BAföG Digital“ eingereicht werden. Dort finden Studierende auch Informationen zu den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung. In diesem Jahr beziehen bereits 6.526 Studenten BAföG an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, während 2.167 Schüler ebenfalls von BAföG profitieren und 943 Personen Aufstiegs-BAföG für berufliche Fortbildung erhalten.
Informationen zur Zielgruppe und Antragstellung
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfänger unter 25 Jahren, die entweder aus Bedarfsgemeinschaften kommen oder vergleichbare Sozialleistungen beziehen. Die Förderung gilt für die erstmalige Immatrikulation an Hochschulen oder Akademien in Vollzeit, auch im EU-Ausland oder in der Schweiz. Teilnehmer an Vorkursen sollten die Studienstarthilfe zu Beginn des Kurses beantragen.
Berechtigte Sozialleistungen, die einen Anspruch auf die Studienstarthilfe begründen, umfassen unter anderem Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie verschiedene weitere Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Die Antragstellung erfolgt seit dem 2. September 2024 ausschließlich elektronisch über das Portal „BAföG Digital“. Die Frist für die Antragstellung endet jeweils am Monatsende nach Ausbildungsbeginn, etwa bei einem Beginn am 1. Oktober bis zum 30. November. Eine Bund-ID ist für die Antragstellung erforderlich.
Zusammengefasst erhalten berechtigte Studierende einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro, der für studienbezogene Kosten wie IT-Ausstattung oder Mietkaution verwendet werden kann und grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss, außer im Falle einer missbräuchlichen Beantragung, wie wir-sind-mueritzer.de berichtet. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und Antragsschritten sind auf bafög.de zu finden.