Am Montag wird im Fall des Loitzer Messerstechers ein Urteil erwartet. Der 34-jährige Mann aus Loitz hat vor dem Landgericht Stralsund zugegeben, seinen Vater und seine Stiefmutter mit einem Messer angegriffen zu haben. Sein Vater erlitt dabei schwere Verletzungen, darunter an den Stimmbändern, die mehrere Operationen erforderlich machten und es ihm bis heute unmöglich machen, in normaler Lautstärke zu sprechen.
Die genauen Umstände des Streits zwischen dem Angeklagten und seinen Opfern sind noch nicht vollständig geklärt. Während der Angeklagte angibt, aus Angst vor seinem Vater gehandelt zu haben und von einem Blutrausch spricht, beschreiben die Geschädigten die Situation als normale Alltagssituation. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat und wie er entsprechend bestraft werden soll.
Der Vater, der als Zeuge vor Gericht aussagte, fordert eine angemessene Bestrafung für den Angeklagten und hofft auf die volle Härte des Gesetzes. Bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung sieht der Strafrahmen Freiheitsstrafen von 1 bis zu 10 Jahren vor. Der Angeklagte hat bereits eine Vorstrafe und war zuvor im Gefängnis.
In Anbetracht der schweren Folgen der Messerattacke und der unterschiedlichen Darstellungen der Beteiligten wird das Urteil des Gerichts im Fall des Loitzer Messerstechers mit Spannung erwartet.
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