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Bundesverwaltungsgericht weist Eilanträge gegen LNG-Terminal Mukran ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Eilanträge gegen das geplante LNG-Terminal im Hafen Mukran abgelehnt werden. Die Anträge, eingereicht von der Gemeinde Ostseebad Binz, dem Deutschen Jugendherbergswerk, und privaten Grundstückseigentümern aus Sassnitz, wurden als unbegründet angesehen.

Der Beschluss betont, dass das genehmigte LNG-Terminal im Hafen Mukran keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Binz, den Betreiber der Jugendherberge Prora und andere Privatpersonen hat. Das Gericht hat keine Bedenken bezüglich der Sicherheitsabstände zum Gemeindegebiet Binz und sieht keine Sicherheitsrisiken für die Bewohner.

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Dr. Till Backhaus, Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, lobte die gründliche Prüfung der Belange und Interessen der Gemeinde Binz und der Antragsteller durch das StALU Vorpommern im Verwaltungsverfahren. Die Entscheidung des StALU VP wurde somit bestätigt, und der Betrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran bis 2043 genehmigt.

Das genehmigte LNG-Terminal wird aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas bestehen. Trotz Widerstand bleiben die Pläne für das Terminal im Hafen Mukran bestehen, und die Genehmigung wurde rechtlich bestätigt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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