Kriminalität und JustizStralsund

Afghanischer Staatsangehöriger trotz Einreisesperre aufgehalten: Bundespolizei handelt entschieden

Die Bundespolizeiinspektion Stralsund unterstützte gestern Abend gegen 20:30 Uhr bei der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang Linken. Dabei wurde ein 26-jähriger afghanischer Staatsangehöriger als Beifahrer eines PKWs mit deutscher Zulassung festgestellt. Der Mann konnte keine gültigen Aufenthaltsdokumente vorlegen, während im Fahrzeug drei weitere afghanische Staatsangehörige mit gültigen deutschen Aufenthaltstiteln gefunden wurden.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten eine Zurückschiebungsverfügung, die am 19. Juni 2024 von der BPOLI Pasewalk ausgestellt wurde. Die elektronische Überprüfung der Fingerabdrücke ergab ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den 26-jährigen Afghane, das bis Juni 2026 befristet ist. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann nach Polen zurückgewiesen. Der Fahrer erhielt eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.

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Diese Ereignisse werfen ein Licht auf die andauernden Bemühungen der Bundespolizei zur Sicherung der Grenzen und zur Verhinderung unerlaubter Einreisen trotz bestehender Wiedereinreisesperren. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Kontrolle und Überwachung von Grenzübergängen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten.

Die Bundespolizei setzt sich weiterhin für die konsequente Durchsetzung von Einreisesperren und Aufenthaltsverboten ein, um die Integrität des deutschen Grenzschutzes zu gewährleisten. Durch effektive Kontrollen und Maßnahmen wird versucht, unerlaubte Einreisen zu verhindern und die Sicherheit im Land zu gewährleisten. Dieser Vorfall zeigt die Entschlossenheit der Behörden, gegen Verstöße vorzugehen und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

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