Die Volksbanken Raiffeisenbanken in Mecklenburg-Vorpommern starten am 17. Februar 2025 die 17. Auflage ihrer Spielplatz-Sanierungsaktion „Spielen? Aber sicher!“. Diese Initiative hat das Ziel, Spielplatzträger bei nötig werdenden Sanierungen und Modernisierungen zu unterstützen. Mit der Aktion wird die Zeitspanne für Bewerbungen bis zum 31. März 2025 festgelegt, um sowohl öffentlichen als auch privaten Trägern von Spielplätzen die Möglichkeit zu geben, finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Ronny Bauch von den Volksbanken Raiffeisenbanken hebt hervor, wie wichtig Spielplätze als Entwicklungsräume für Kinder sind. Insbesondere Kindergärten, Kitas, Schulen sowie Städte und Gemeinden dürfen sich um Fördermittel bewerben. Anträge können bequem online unter vr-mv.de/sas eingereicht werden. Die Gewinner werden nach Abschluss der Bewerbungsphase ausgewählt und bis Ende Juni benachrichtigt.
Erfolgreiche Vorjahresaktion
Im vergangenen Jahr haben fast 200 Spielplatzbetreiber an der Aktion teilgenommen, wovon 37 mit insgesamt 86.000 Euro für ihre Sanierungsprojekte gefördert wurden. Diese Aktion wurde 2009 ins Leben gerufen und hat sich seither als wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Spielplatzsituation in der Region etabliert.
Die Spielplatz-Initiative, wie sie auch von der Deutschen Kinderhilfswerk gefördert wird, hat ähnliche Ziele. Sie konzentriert sich auf die Sanierung, Ergänzung oder Neugestaltung von öffentlichen Spielräumen, die für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Dabei liegt der Fokus auf einfachen, sinnvollen Spielelementen und einem Erlebnischarakter in den Raumkonzepten.
Beteiligung und Förderung
Ein wichtiger Aspekt der Spielplatz-Initiative ist die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planung und Gestaltung. Die Initiative fördert kreative Ansätze zur Mittelakquise und ermutigt zur tatkräftigen Mitarbeit. Allerdings sind derzeit keine neuen Anträge für Spielraum-Projekte über die Spielplatz-Initiative möglich. Anträge können von verschiedenen Gruppen gestellt werden, darunter Elterninitiativen, Vereine und auch Kommunen, sofern sie einen begründeten Förderbedarf nachweisen können.
Die Förderhöhe kann bis zu 10.000 Euro für die Sanierung oder den Neubau eines Spielraums betragen, abhängig vom spezifischen Projektvorhaben und dem Finanzierungsplan. Zukünftige Informationen zur Wiederaufnahme der Antragsannahme werden bereitgestellt.