Mecklenburg-Vorpommern

Sichere Kündigung: Wichtige Formalitäten für Ihren Arbeitsvertrag

Die Bedeutung der persönlichen Unterschrift beim Kündigungsschreiben: Worauf muss geachtet werden?

Um eine Kündigung des Arbeitsvertrags wirksam zu gestalten, muss sie auf dem Postweg versendet werden. Dabei sind einige weitere Formalitäten zu beachten. Eine der zentralen Anforderungen ist die Unterschrift. Diese ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Kündigungsschreibens und muss handschriftlich im Original verfasst werden. Eine vorgedruckte oder elektronische Variante wird nicht akzeptiert. Das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift kann dazu führen, dass das Kündigungsschreiben rechtlich nichtig ist und keinerlei Wirkung entfaltet.

Es ist wichtig, bei der handschriftlichen Signatur sorgfältig vorzugehen, da selbst einzelne Buchstaben Gegenstand von Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten sein können. Die Unterschrift muss eindeutig zuordenbar sein und klare Merkmale aufweisen, die eine Fälschung erschweren. Während die vollständige Lesbarkeit nicht erforderlich ist, sollte der Schriftzug erkennen lassen, wer der Aussteller des Schreibens ist. Eine Paraphe, also eine Abkürzung des Namens auf wenige Zeichen, wird als Unterschrift nicht akzeptiert.

Abschließend sollte beachtet werden, dass der Empfänger einer Kündigung keine Unterschrift leisten muss. Da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist die Unterschrift des Ausstellers ausreichend. Dennoch fordern viele Arbeitnehmer eine Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Zur Sicherstellung des Zugangs kann die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Dieser Zustellnachweis gewährleistet, dass der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, auch wenn keine Unterschrift des Empfängers erforderlich ist.

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Lebt in Bremerhaven und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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