Ab Januar 2025 dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auf eine spürbare Entlastung beim Wohnen freuen! Das Wohngeld wird inflationsbereinigt um etwa 15 Prozent erhöht, und die neue „Wohngemeinnützigkeit“ bringt zusätzliche Vorteile für sozial orientierte Vermieter. Landesbauminister Christian Pegel erklärte, dass diese Anpassung das Ergebnis der letzten Wohngeldgesetzänderung im Dezember 2022 sei und erstmals einen automatischen Inflationsausgleich ermögliche. Damit kann eine breite Bevölkerungsgruppe, darunter alleinlebende Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.500 Euro und alleinstehende Erwerbstätige mit bis zu 2.000 Euro, Wohngeld beantragen.

Zudem ermöglicht die Einführung der Wohngemeinnützigkeit sozial orientierten Körperschaften Steuererleichterungen, um erschwingliche Mietwohnungen anbieten zu können. Ein Beispiel: Alleinerziehende Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren dürfen ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro erzielen, um von dieser Regelung profitieren zu können. Der Minister betonte, dass diese Reformen besonders wichtig sind, um den steigenden Wohn- und Heizkosten, die durch den Ukraine-Konflikt entstanden sind, entgegenzuwirken. Wer bereits einen Wohngeldbescheid hat, bekommt die höheren Beträge automatisch ausgezahlt.