Schwerin

Streit um Schülerausweis: Kontrolle in Schweriner Straßenbahn

Ein normaler Nachmittag für die 13-jährige Jette nahm eine unerwartete Wendung, als sie während einer Fahrt mit der Schweriner Straßenbahn kontrolliert wurde. Routinemäßig zeigte sie ihren Schülerausweis vor, der jedoch von der Kontrolleurin als ungültig eingestuft wurde. Der Grund: Der Ausweis war zerrissen und stark beschädigt. Als Konsequenz erhielt Jette eine Rechnung über 60 Euro, die aufgrund des beschädigten Ausweises als erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wurde. Die Möglichkeit, die Rechnung auf 7 Euro zu reduzieren, bestand nur, wenn sie innerhalb einer Woche nachweisen konnte, im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein.

Der Schülerausweis von Jette, der nach dem Vorfall vorlag, zeigte ein deutlich erkennbares Passbild der Schülerin sowie alle relevanten Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift der Klassenlehrerin. Trotz der Lesbarkeit der Daten wurde der Ausweis aufgrund des Zustands als ungültig eingestuft. Matzkeit, Geschäftsführer des Nahverkehrs Schwerin, verteidigte diese Entscheidung und verwies auf die Vorschriften, die die Nutzung beschädigter Fahrausweise untersagen.

Jettes Vater äußerte sein Unverständnis über die rigorose Vorgehensweise und betonte, dass die Situation auch mit einer Verwarnung hätte gelöst werden können. Matzkeit hingegen verteidigte die Kontrolleurin und betonte die Notwendigkeit der Überprüfung gültiger Fahrausweise zur Sicherung der Fahrgeldeinnahmen. Trotzdem Jette einen neuen Schülerausweis vorlegte, musste sie letztendlich den reduzierten Betrag von 7 Euro zahlen. Für sie stand nicht der Geldbetrag im Vordergrund, sondern die Frage, ob die Kontrolleure angemessen mit Jugendlichen umgehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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