In Schwerin sorgt die zukünftige Regelung zum Anwohnerparken für Diskussionen. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis von 60 Euro auf 120 Euro. Dies entspricht einer Vervierfachung im Vergleich zu den ursprünglichen 30,70 Euro bis Mitte 2023. Die Stadtverwaltung hat zudem beschlossen, die Ausnahmeregelung für das zonenübergreifende Bewohnerparken bis Ende 2025 zu verlängern. Dies geschieht vor dem Hintergrund der hohen Bauintensität und zahlreicher Großbaustellen in der Innenstadt, die zusätzliche Herausforderungen für die Parksituation mit sich bringen.
Die neue Regelung erlaubt es Inhabern eines Bewohnerparkausweises, in allen Parkzonen der Innenstadt zu parken, unabhängig von ihrer ursprünglichen Zone. Voraussetzung für den Erhalt eines Ausweises ist, dass der Hauptwohnsitz in der Parkzone liegt und das Fahrzeug eine maximale Länge von 5,50 Metern hat. In Bezug auf das Besucherparken gibt es ebenfalls Neuerungen: Bewohner können Blanko-Besuchertagesausweise im Bürgerbüro des Stadthauses für 10 Euro pro Stück im Dreier-Block erwerben. Diese Besuchertagesausweise erlauben ganztägiges Parken in Bewohnerparkbereichen, auch in Zonen ohne Parkscheinautomaten.
Änderungen im Besucherparken
Auf dem Besuchertagesausweis müssen sowohl das Datum als auch das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen werden, bevor er im Fahrzeug ausgelegt wird. Das neue System wird als unbürokratische Möglichkeit angesehen, um auch externen Besuchern das Parken in den besonders geschätzten Wohngebieten zu ermöglichen. Die Mindestabgabe für die Besuchertagesausweise beträgt für Bewohner 30 Euro, da diese nur im Dreier-Block erhältlich sind, was mit den bisherigen Regelungen vergleichbar ist.