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Sportbootführer unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf Schweriner Innensee erwischt: Wasserschutzpolizei handelt energisch

Die Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin stellte in den Abendstunden des 22.06.2024 auf dem Schweriner Innensee einen Sportbootführer fest, der unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Der Sportbootführer gab an, zwei Flaschen Bier konsumiert zu haben, was zu einem Atemalkoholwert von 0,58 Promille führte. Darüber hinaus wiesen die Beamten Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln bei dem Sportbootführer nach, was durch einen Drogenvortest bestätigt wurde, der positiv auf THC, Kokain und Amphetamine reagierte.

Die Wasserschutzpolizei betont die Bedeutung der Einhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum auch auf dem Wasser, ähnlich wie im Straßenverkehr. Der Sportbootführer wurde zur Realisierung einer Blutprobenentnahme in die Schweriner Helios Kliniken gebracht. Die Beamten leiteten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen gegen den Sportbootführer ein.

Es ist entscheidend, dass Bootsführer die Verantwortung übernehmen und sich bewusst sind, dass Alkohol- und Drogenkonsum das eigene Leben und das anderer gefährden kann. Die Wasserschutzpolizei arbeitet daran, die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten und Verstöße konsequent zu ahnden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Führen von Wasserfahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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