Schwerin

Rechtsanwalt vor Gericht wegen Beleidigung von Ministerpräsidentin: Meinungsfreiheit oder Straftat?

Ein Rechtsanwalt steht in Düsseldorf vor Gericht, da er sich wegen Beleidigung von Manuela Schwesig, der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, verantworten muss. Die Anklage besagt, dass der 56-jährige Jurist zwei E-Mails an die Staatskanzlei und Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt hat, in denen er die Politikerin als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnete. Diese Äußerungen haben laut der Staatsanwaltschaft die rechtliche Grenze von politischer Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung überschritten.

Der Anwalt verteidigt sich damit, dass seine Äußerungen durch die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit gedeckt seien. Er betont, dass es sich bei den E-Mails nicht um Hate-Speech gehandelt habe und er Schwesig nicht anonym oder öffentlich in sozialen Netzwerken diffamiert habe. Stattdessen habe er die Ministerpräsidentin persönlich in E-Mails kritisiert, insbesondere wegen ihrer Unterstützung für die umstrittene Gas-Pipeline Nordstream 2.

Vor Gericht gab der Anwalt zu, dass seine damaligen Ausführungen vielleicht kein Glanzstück seines Lebens darstellten, jedoch habe er sich über Schwesigs Handlungen aufgeregt. In der ersten E-Mail habe er ihr vorgeworfen, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und bezeichnete ihre Unterstützung Russlands als „widerlich und vollkommen unakzeptabel“. In der folgenden E-Mail fielen dann die beleidigenden Begriffe. Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden unterbrochen, da der Anwalt umfangreiche Erklärungen verlesen wollte. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch aus.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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