Schwerin

„Prozess wegen Beleidigung: Anwalt kritisiert Ministerpräsidentin Schwesig“

Ein Rechtsanwalt steht derzeit in Düsseldorf vor Gericht, da er sich wegen der Beleidigung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen vor, zwei E-Mails an die Staatskanzlei und die persönliche Adresse von Schwesig geschickt zu haben, in denen er die Politikerin unter anderem als „Russenliebchen“ und „korrupt“ bezeichnete.

Laut der Anklage überschreiten diese Äußerungen die Grenze von einer erlaubten politischen Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung. Der Anwalt verteidigt sich hingegen damit, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt seien und es sich nicht um Hate-Speech gehandelt habe, da er Schwesig nicht anonym oder öffentlich diffamiert habe.

Der Rechtsanwalt gab vor Gericht zu, dass seine Aussagen möglicherweise nicht die beste Wahl waren, aber er fühlte sich aufgeregt. In einer der E-Mails kritisierte er Schwesigs Unterstützung für die umstrittene Gas-Pipeline Nordstream 2 und warf ihr vor, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten. In einer späteren E-Mail verwendete er die beleidigenden Begriffe.

Die Amtsrichterin unterbrach die Verhandlung nach zwei Stunden, da der Anwalt umfangreiche Erklärungen vorzulesen hatte. Da kein Fortsetzungstermin in den nächsten drei Wochen gefunden wurde, wird das Verfahren neu aufgerollt. Ein genaues Datum für die Fortsetzung steht noch nicht fest.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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