Viereinhalb Jahre nach dem tragischen Raser-Unfall auf der A20 bei Wismar, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren, wurde ein Urteil gefällt. Der Bundeswehrsoldat Christopher R. wurde am Amtsgericht Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Umstände dieses Unfalls, der sich in der Nacht vom 1. auf den 2. August 2020 ereignete, sind erschütternd. Christopher R. war zum Zeitpunkt des Geschehens stark alkoholisiert und fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 248 km/h, als er einen langsam fahrenden Skoda rammt. Dabei starben eine 19-jährige Frau und ein 48-jähriger Mann. Ein 19-jähriger Insasse des Skoda überlebte schwer verletzt.

Der Angeklagte, der auch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wurde, bleibt auf freiem Fuß, da sein Verteidiger, Gregor Samimi, Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, um die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Das Landgericht Schwerin wird sich nun mit dem Fall befassen. Für den Fall einer Zulassung der Berufung wäre eine erneute Gerichtsverhandlung möglich, bei der das Berufungsgericht das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben kann.

Unfallverlauf und polizeiliche Kontrollen

Der Unfall ereignete sich, als Christopher R. von der linken auf die rechte Fahrspur abkam. Zuvor war er etwa eine Stunde vor dem Unfall von der Polizei wegen seiner Schlangenlinienfahrt kontrolliert worden. Die Beamten hatten ihm eine 30-minütige Ruhepause auferlegt, jedoch keinen Atemalkoholtest durchgeführt. Ein Prozess gegen die Polizisten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen wird noch geführt, da sie die Situation und die potenzielle Gefahr nicht hinreichend eingeschätzt hatten.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Rolle der Polizisten nicht ausreichend beleuchtet wurde und forderte einen Freispruch. Zudem äußerte sie Zweifel daran, ob die Heckbeleuchtung des Skoda eingeschaltet war, worauf das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte fand, dass diese defekt war.

Alkohol als erschwerender Faktor

Die Ermittlung ergab, dass im Blut des Fahrers zum Zeitpunkt des Unfalls ein Alkoholpegel von 2,1 Promille festgestellt wurde. Dies deutet auf eine gravierende Fahruntüchtigkeit hin, die gemäß § 316 StGB strafbar ist. Ein Verständnis für die rechtlichen Konsequenzen von Trunkenheitsfahrten ist besonders wichtig, da die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Vor diesem Hintergrund muss der Fahrer mit den Folgen seiner Taten rechnen, und die Strafen können Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Eintragung in das Verkehrszentralregister umfassen.

Die Situation des Angeklagten wird zudem durch gemeldete Alkoholprobleme und Beziehungsprobleme kompliziert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tat vor viereinhalb Jahren begangen wurde und der Angeklagte zuvor nie strafrechtlich in Erscheinung trat. Dennoch blieben die Umstände des Unfalls und der Verlust menschlichen Lebens die zentralen Themen des Prozesses.

Das Urteil wird von vielen Seiten als wichtig erachtet, um ein Zeichen gegen Rasen und Alkohol am Steuer zu setzen. Bewohner und Angehörige der Opfer hoffen nun auf eine angemessene Gerechtigkeit in der kommenden Berufungsverhandlung.

Für weitere Details kann Nordkurier und NDR besucht werden. Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen rund um Trunkenheitsfahrten sind auf tarneden.de verfügbar.