Im Landkreis Oldenburg hat die Kreistagsgruppe aus FDP, Freien Wählern und UWG einen Antrag auf Einführung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge und Bürgergeldempfänger gestellt. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Unmuts in der Bevölkerung über die vermeintlich bessere Stellung von Sozialhilfeempfängern im Vergleich zu Niedriglohnarbeitern. Marion Daniel von der FDP sieht in dieser Maßnahme eine Gelegenheit für Migranten, sich besser zu integrieren und die deutsche Sprache zu erlernen. Am Dienstag, den 18. Februar, wird dieses Thema im Integrations- und Gleichstellungsausschuss im Wildeshauser Kreishaus diskutiert, wie Kreiszeitung berichtet.

Die vorgeschlagenen Arbeitsgelegenheiten könnten von staatlichen oder gemeinnützigen Trägern bereitgestellt werden und sollen reguläre Arbeitsplätze nicht gefährden. Ein erfolgreiches Beispiel für ein ähnliches Vorhaben ist der Saale-Orla-Kreis in Thüringen, wo Flüchtlinge vier Stunden täglich gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen. Auch die Stadt Schwerin plant, Bürgergeldempfänger und Asylbewerber in ähnliche Arbeitsverhältnisse zu integrieren. Die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg hat jedoch Bedenken und spricht sich ablehnend gegen den Antrag aus, da der damit verbundene Aufwand hoch sei und ein erheblicher Betreuungsbedarf entstehe.

Herausforderungen der Integration

Ein zentrales Anliegen bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber ist der hohe administrative Aufwand. Laut Oldenburg-Kreis muss für die Vermittlung von Bürgergeldempfängern in Arbeitsgelegenheiten viel organisiert werden, darunter die Suche nach geeigneten Trägern, das Festlegen von Abläufen und die Klärung von Zuständigkeiten. Zudem sind Asylbewerber rechtlich verpflichtet, angebotene Arbeiten anzunehmen, andernfalls drohen Leistungskürzungen.

Eine weitere Herausforderung ist die aktuelle Stagnation bei den Zuweisungen neuer Asylbewerber sowie die variierenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese umfassen unter anderem Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft und medizinische Versorgung und sind entscheidend, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und EU-Mitgliedschaft, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Integration als gesellschaftliche Aufgabe

Deutschland sieht sich mit einer wachsenden Neuzuwanderung konfrontiert, besonders aus Krisenregionen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lebten bereits 2018 rund 20,8 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im Land. Diese Gruppe ist etwa doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie Personen ohne Migrationshintergrund. Die Bundesregierung hat deswegen die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migranten als Kernaufgabe ihrer Integrationspolitik definiert.

Trotz positiver Entwicklungen bleibt Handlungsbedarf bestehen, um die Arbeitslosigkeit von Migranten zu verringern. Sprachbarrieren, geringere Qualifikationen und nicht anerkannte Abschlüsse sind häufige Ursachen für die Diskrepanz. Das Bundesministerium unterstützt daher Projekten wie das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“, welches unter anderem die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und die Entwicklung interkultureller Kompetenz fördert. Zudem werden durch das Programm „Gesamtprogramm Sprache“ Integrationskurse angeboten, um die Deutschkenntnisse von Neuzuwanderern zu steigern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Integration von Migranten und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt eine komplexe Herausforderung darstellt, die sowohl gesellschaftliches Engagement als auch staatliche Unterstützung erfordert. Der Antrag zur Arbeitspflicht könnte, sofern umgesetzt, ein Schritt in die richtige Richtung sein, bedarf jedoch einer sorgfältigen Abwägung der praktischen Umsetzbarkeit und der potentiellen Auswirkungen auf die Betroffenen.