PolitikSchwerin

Anwalt vor Gericht: Beleidigung von Manuela Schwesig – Freie Meinungsäußerung oder Straftat?

Ein Rechtsanwalt steht derzeit in Düsseldorf vor Gericht, da er sich wegen der mutmaßlichen Beleidigung von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) verantworten muss. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf zwei E-Mails, die der 56-jährige Jurist an die Staatskanzlei sowie an Schwesigs Adresse in Schwerin geschickt hatte. In diesen E-Mails bezeichnete er die SPD-Politikerin unter anderem als „Russenliebchen“ und als „korrupt“.

Die Staatsanwältin argumentiert, dass die Äußerungen des Anwalts die Grenze von politischer Meinungsäußerung zur strafbaren Beleidigung überschritten haben. Der Rechtsanwalt hingegen vertritt die Meinung, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert ist, gedeckt seien.

Der Anwalt betont, dass es sich bei den E-Mails nicht um Hassrede gehandelt habe. Er habe Schwesig nicht anonym oder öffentlich in sozialen Netzwerken persönlich herabgesetzt, sondern persönlich in den E-Mails kritisiert, insbesondere wegen ihres Engagements für die umstrittene Gas-Pipeline Nordstream 2.

Trotz eines möglichen Fehlers in der Formulierung gibt der Anwalt zu, dass seine Aussagen in den E-Mails nicht seinen besten Moment repräsentieren würden. Er hatte in der ersten E-Mail Schwesig vorgeworfen, die Interessen der Bundesrepublik zu verraten und ihre Unterstützung für den „Diktator und Massenmörder in Moskau“ als „widerlich und vollkommen unakzeptabel“ bezeichnet. Nachhaltig besorgniserregende Anschuldigungen, selbst wenn nicht strafbar.

Die Verhandlung wurde vorerst unterbrochen, da der Anwalt neben einer umfangreichen Stellungnahme noch weitere Erklärungen verlesen wollte. Ein neuer Termin für die Fortsetzung des Verfahrens steht noch nicht fest, da sich innerhalb der nächsten drei Wochen kein passender Zeitpunkt gefunden hat.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"