Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel hat entschieden, die Behauptungen der AfD-Landtagsfraktion über den Attentäter des Weihnachtsmarktes in Magdeburg entschieden zurückzuweisen. In seiner Erklärung nach dem Innenausschuss stellte Pegel klar, dass der Beschuldigte, der am 20. Dezember 2024 den Anschlag verübte, bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) behandelt wurde. Diese Information wurde sowohl im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern als auch im Bundestag dargelegt.

Pegel erläuterte zudem, dass an das Bundeskriminalamt (BKA) zwei relevante Sachverhalte übermittelt wurden. Der erste betraf Bedrohungen gegenüber der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, bei dem der Verdächtige auf den Terroranschlag beim Boston-Marathon verwies. Der zweite Fall bezog sich auf Drohungen gegen Mitarbeiter einer Behörde in Stralsund, die im Zusammenhang mit Sozialleistungen standen. Diese beiden Vorfälle zeigen, dass bereits früher ernsthafte Bedrohungen durch den Attentäter dokumentiert waren.