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LNG-Terminal in Mukran: Verzögerung bis Ende Mai und Widerspruch der Umwelthilfe – Lokale Nachrichten für Binz

Widerstand gegen LNG-Terminal in Mukran: Was steckt dahinter?

Das LNG-Terminal in Mukran kann frühestens Ende Mai in Betrieb gehen, da die Deutsche ReGas verpflichtet ist, die Inbetriebnahme zwei Wochen vorher bei der Genehmigungsbehörde anzumelden. Nach Informationen des Umweltministeriums liegt diese Anzeige jedoch noch nicht vor. Die ReGas plant, die Nachweise zur Inbetriebnahme fristgerecht bis Mittwoch zu erbringen. Trotz früherer Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die erfolglos waren, reicht die Gemeinde Binz nun eine weitere Klage ein, um den Wechsel der ReGas in den Regelbetrieb zu verhindern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die ReGas gebeten, bis zur Klärung des Gerichtsverfahrens nicht in den Regelbetrieb überzugehen. Diese Bitte ist jedoch keine bindende gerichtliche Anordnung. Die ReGas äußerte sich optimistisch gegenüber der Klage der Gemeinde Binz und sieht keinen Grund zur Sorge, da die Genehmigung dadurch nicht behindert werde. Auch das Umweltministerium betrachtet die Bitte aus Leipzig nicht als Aufforderung, den Genehmigungsbescheid auszusetzen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat offiziell Widerspruch gegen die Betriebsgenehmigung für zwei LNG-Terminalschiffe eingelegt, da die Gefährdungsszenarien nicht ausreichend ermittelt und bewertet wurden. Die Betriebsgenehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wird als lückenhaft angesehen und bietet keinen ausreichenden Schutz vor Brand- oder Explosionsrisiken. Zudem wird ein massiver Klimaschaden befürchtet, da die Schiffe jährlich bis zu 30 Millionen Tonnen CO2 emittieren sollen, was doppelt so hoch ist wie der CO2-Ausstoß eines klimaschädlichen Braunkohlekraftwerks.

Die Diskussion über die Umweltverträglichkeit und Auswirkungen des LNG-Terminals in Mukran sowie die rechtlichen Schritte von verschiedenen Parteien verdeutlichen die Kontroversen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Flüssigerdgas als Energiequelle. Die Entscheidungen der Gerichte und Behörden werden maßgeblich darüber entscheiden, ob das LNG-Terminal wie geplant in Betrieb genommen werden kann.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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