Rügen

Keine Gefahr für Kläger: Betrieb des Flüssiggas-Terminals auf Rügen bleibt unbehindert

Mehrere Eilanträge gegen den Betrieb des Flüssiggas-Terminals im Hafen Mukran auf Rügen wurden vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig als unzulässig erklärt. Kläger, darunter die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk und private Grundstückseigentümer, scheiterten vor Gericht. Das Gericht sah keine Sicherheitsrisiken für die Kläger und erklärte die Eilanträge für nichtig. Somit ist der Regelbetrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran wahrscheinlich nicht mehr aufzuhalten. Die Häuser in Binz, die Jugendherberge Prora und geplante Gebiete liegen laut Gericht außerhalb des Sicherheitsabstands zum Terminal, was bedeutet, dass Störfälle keine erheblichen Auswirkungen auf die Kläger hätten. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus, aber die Kläger haben aufgrund der Begründung des Gerichts voraussichtlich kaum Erfolgschancen.

Die Gemeinde Binz hat Bedenken geäußert, dass mögliche Brände oder Explosionen erhebliche Auswirkungen auf das Gemeindegebiet haben könnten, insbesondere in Prora. Die Deutsche Regas hat angekündigt, sich im Laufe des Nachmittags zu diesem Thema zu äußern. NDR 1 Radio MV berichtete um 12:00 Uhr über die neuesten Entwicklungen in dem Fall.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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