Rügen

Gericht weist Antrag von Binzer Gemeinde auf LNG-Terminal ab: Klage vor Bundesverfassungsgericht?

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu LNG-Terminal Rügen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Gemeinde Ostseebad Binz als unzulässig abgelehnt, da sie nach Ansicht des Gerichts zu weit vom LNG-Terminal entfernt liegt. Die potenziellen Risiken, die von einem Störfall, wie beispielsweise einem Brand auf einem der drei Schiffe, ausgehen, wurden dabei vom Gericht nicht berücksichtigt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es in Deutschland keine akute Knappheit an Gas gibt und das LNG-Terminal daher nicht zur Versorgung beiträgt.

Die Anlage, die die Vertäuung von drei LNG-Schiffen im engen Fährhafen von Mukran vorsieht, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in einem verkürzten Eilverfahren genehmigt. Eine endgültige Entscheidung kann nur in einem Klageverfahren getroffen werden. Die Gemeinde Binz erwägt, eine Einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen, um den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben.

Weitere Schritte und Pressekontakt

In Anbetracht der ablehnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Gemeinde Binz aktiv werden, um ihre Interessen zu wahren. Dr. Maximilian Flügge als verantwortlich für Strategie & Kommunikation wird die weitere Vorgehensweise koordinieren. Bei Fragen oder näheren Informationen steht das Pressebüro unter presse@baederkueste.de zur Verfügung.

Einschätzung und Ausblick

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen für das geplante LNG-Terminal auf Rügen. Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Sicherheit der Anlage wird in den kommenden Monaten fortgesetzt werden. Die Gemeinde Binz und weitere Beteiligte werden ihre Standpunkte vertreten und um ihre Interessen kämpfen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt abzuwarten, wie die Gemeinde Binz auf die Entscheidung reagieren wird und ob ein Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet wird, um den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts anzufechten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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